Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst berappen
BGer – Der Pferdezüchter aus Hefenhofen TG muss für seine Prozesskosten selbst aufkommen. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des mutmasslichen Tierquälers um unentgeltliche Rechtspflege für zwei hängige Beschwerden abgewiesen. (Verfügung 2C_108/2017, 2C_1005/2016)
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