Beitragsbeschluss der Katholischen Landeskirche Graubünden
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Diözese Chur der Römischkatholischen Kirche im Zusammenhang mit dem Beschluss der Katholischen Landeskirche Graubünden ab, mit dem diese 2012 dem Verein «adebar, Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden» einen Beitrag von CHF 15’000 gewährt hat. Die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Kirche oder das Landeskirchenrecht sind nicht verletzt. (Urteile 2C_955/2016, 2C_190/2018)
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