Haftung des Veranstalters von Pauschalreisen
BGer – Das Bundesgericht präzisiert den Umfang der Haftung des Veranstalters von Pauschalreisen. Im konkreten Fall weist es die Klage eines Reisenden ab, mit der er eine Entschädigung für die Folgen eines Unfalls gefordert hat, der sich beim Transfer mit einem Wagen von einem indischen Flughafen zum Hotel ereignet hatte. (Urteil 4A_396/2018)
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