Reglementierung zum Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern
BGer – Das Bundesgericht äussert sich in seinem Urteil zum Immissionschutzreglement der Gemeinde Wil (SG) zu Fragen der Verwendung von Feuerwerk und Knallkörpern anlässlich der Feiern zum 1. August, an Silvester und in der Fasnachtszeit. Die gemäss dem Reglement während der Fasnachtswoche durchgehend erlaubte Verwendung von Knallkörpern erfordert mit Blick auf das Ruhebedürfnis von Mensch und Tier zeitliche und/oder räumliche Einschränkungen. (Urteil 1C_601/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare