Bundesrat setzt neue Ausnahmen zu Jemen-Sanktionen um
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 die Sanktionen gegenüber Jemen punktuell angepasst. Damit ermöglicht er die Umsetzung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Resolution 2511 (2020) neu geschaffenen Ausnahmen, insbesondere für humanitäre Zwecke. Die Änderung tritt am 15. Juni 2020 in Kraft.
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