Gemeinde Horw vertut sich mehrere Male bei Berechnung von Abgabe
BGer – Die Gemeinde Horw LU hat die Höhe der Ersatzabgabe für einen Spielplatz vier Mal neu berechnet und kam jedes Mal zu einem anderen Ergebnis. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Bauherrin gutgeheissen. Es hat den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern aufgehoben, das die ständigen Anpassungen billigte. (Urteil 1C_656/2020)
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