Bundesrat erhöht Sicherheit von In-vitro-Diagnostika
Schweizer Patientinnen und Patienten sollen von sichereren In-vitro-Diagnostika profitieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) und die Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten am 26. Mai 2022 in Kraft. Sie bilden die letzte Etappe der Anpassung des Schweizer Medizinprodukterechts, die zur Verbesserung des Patientenschutzes und zur Angleichung an die neuen Vorschriften der Europäischen Union erfolgt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare