Die Reservierung eines fremden Kennzeichens oder einer geografischen Bezeichnung mit dem einzigen Interesse, sich dank der Sperrwirkung der Reservierung einen unverdienten geldwerten Vorteil zu verschaffen, verdient keinen Schutz. Zu Recht wird ein solches Vorgehen deshalb als gegen Treu und Glauben und damit gegen Art. 2 UWG verstossend qualifiziert.
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Kann dem nicht sorgeberechtigten Vater bei der Scheidung mit Rücksicht auf das Wohl und die Wünsche seiner vier Kinder kein Besuchsrecht eingeräumt werden, darf auch nicht im Hinblick auf eine Wiederannäherung der Beteiligten eine Beistandschaft angeordnet werden. Dies geht aus dem vorliegenden Urteil der II. Zivilabteilung des Bundesgerichts hervor, laut welchem den Kindern ein Beistand gemäss Art. 308 ZGB nur ernannt werden darf, um entweder die Mutter bei ihrer Sorgetätigkeit zu unterstützen (Abs. 1) oder um den persönlichen Verkehr mit dem Vater zu überwachen (Abs. 2).
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Für Händler und Dienstleister scheint es eine gute Sache zu sein: Mit einem "WAP"-Handy lässt sich nicht nur telefonieren. Auch Geschäftstransaktionen sind möglich geworden - ob zum Bücherkauf, für Börsenaufträge oder andere Dinge. Doch die verlockende Welt des "M-Commerce" birgt einige rechtliche Fussangeln.
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Mit der Schlussabstimmung vom 23. Juni 2000 haben National- und Ständerat das Anwaltsgesetz definitiv mit 103:60 und 31:5 verabschiedet. Das 37 Artikel umfassende Gesetz soll die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte gewährleisten und die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz festlegen. Vorliegend wird das Gesetz im Volltext wiedergegeben.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Bill Clinton unterzeichnete Electronic Signatures in Global and National Commerce Act
Letzten Freitag unterzeichnete US-Präsident Clinton den Electronic Signatures in Global and National Commerce Act. Damit können in den USA künftig Verträge mit einer digitalen Unterschrift über das Internet rechtsgültig besiegelt werden. Zur digitalen Signatur wird meist eine Chipkarte benutzt, die den Nachrichteninhalt verschlüsselt, so dass sich der Empfänger über den Absender sicher sein kann. Das Gesetz wurde kürzlich im Parlament mit 426:4 und 87:0 Stimmen verabschiedet und tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft. Vorliegend wird es vollumfänglich im Originaltext wiedergegeben.
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Die Auflösung einer Aktiengesellschaft durch den Richter auf Antrag einer 10%-Aktionärsminderheit kommt in Frage, wenn ein Weiterbestehen der Aktiengesellschaft für die Aktionärsminderheit unzumutbar wird. Ausschlaggebendes Kriterium ist laut Bundesgericht, ob den Minderheitsaktionären ein Weiterbestehen der Gesellschaft objektiv und vernünftigerweise aufgezwungen werden kann. Dies ist zu verneinen, wenn der Gesellschaftszweck nicht mehr erfüllt werden kann.
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Das vom Zürcher Stadtrat im Jahre 1972 erlassene Verbot, auf öffentlichem Grund Werbeerzeugnisse zu verteilen, ist vom kantonalen Verwaltungsgericht zu Recht für verfassungswidrig erklärt worden. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, welches eine von der Stadt eingereichte staatsrechtliche Beschwerde einstimmig abgewiesen und jede Verletzung von deren Autonomie verneint hat. Das fragliche Verbot findet sich in Art. 20 der Vorschriften über die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken (VBÖGS).
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Domaines juridiques: Droits économiques et sociaux
Die Zürcher Strafjustiz hat den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken im Zusammenhang mit nichtbewilligten Anti-Pelz-Demonstrationen vor einem Modehaus in Winterthur zu Recht mit einer Busse von 200 Franken bestraft. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches eine staatsrechtliche Beschwerde des Verurteilten einstimmig abgewiesen und jede Verletzung der Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit verneint hat.
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Domaines juridiques: Liberté de réunion et d'association. Liberté syndicale
Fachtagung GIS der Schweizerischen Informatikkonferenz
Informationssysteme erlangen angesichts der technologischen Entwicklungen und der steigenden Bedürfnisse nach sachgerechten Informationen eine immer grössere Bedeutung. Diese Entwicklung trifft auf raumbezogene Daten, die ursprünglich für Aspekte von Raumplanung und Umweltschutz konzipiert gewesen sind, in Verfeinerung aber auch Lösungen komplexer Anwendungsfragen in verschiedensten Bereichen zu bieten vermögen, besonders zu, was eine Erörterung des rechtlichen Regelungsrahmens notwendig macht. Aus diesem Grunde organisierte die Arbeitsgruppe „Geographische Informationssysteme“ der Schweizerischen Informatikkonferenz SIK am 3. Juli in Zürich eine Fachtagung zum Thema des rechtlicher Regelungsrahmens von raumbezogenen Daten. Grundlage der Tagung war ein Gutachten des Zürcher Rechtsprofessors Rolf H. Weber, das im Auftrag der SIK-GIS erstellt wurde.
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Domaines juridiques: Droit des constructions et de l'aménagement du territoire. Droit foncier