Tagung des Europäischen Forums junger Rechtshistoriker / innen vom 17. – 19. Mai 2001 in Wien
Vom 17. bis 19. Mai 2001 tagte in Wien das Europäische Forum junger Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker. Ziel dieses Forums ist, den jungen Wissenschaftlern im Gebiete der Rechtsgeschichte eine Gelegenheit zur Begegnung, zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen sowie zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse zu bieten. Die nunmehr achte Jahrestagung dieses Forums stand unter dem Generalthema „ad fontes“. Es wurden vierundzwanzig Referate gehalten, deren abstracts im vorliegenden Bericht veröffentlicht werden.
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Catégories d'articles: Congrès et autres manifestations scientifiques
Letzte Woche fand in Luzern der Schweizerische Anwaltskongress statt. Dabei wurde bekannt gegeben, dass der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) die Einführung von Zertifikaten für Fachanwälte prüft. Das Hauptthema des diesjährigen Kongresses war dem rechtlichen Regelungsrahmen des E-Commerce gewidmet. Der SAV hat sich zum Ziel gesetzt, künftig alle zwei Jahre in Luzern einen Anwaltskongress mit breiter anwaltsspezifischer und juristischer Weiterbildung durchzuführen.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Letzte Woche beschlossen die Mitgliedsländer der WTO in Genf, das Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) zu lockern, um den Zugang zu Medikamenten in armen Ländern zu verbessern.
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Domaines juridiques: OMC et droit économique international
Letzte Woche veröffentlichte die bei der Pariser Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angesiedelte Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ihren Jahresbericht 2000-2001. Daraus geht unter anderem hervor, dass Liechtenstein wieder von der schwarzen Liste der nicht kooperativen Länder im Kampf gegen die Geldwäscherei gestrichen wurde.
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Domaines juridiques: Confiscation, blanchiment d'argent, défaut de vigilance en matière d'opérations financières et droit de communication, dispositions pénales de la loi sur le blanchiment d'argent (LBA), organisation criminelle
Ein Damoklesschwert über dem schweizerischen Fernabsatzhandel
Der Bundesrat hat einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt, der wesentliche Änderungen des Obligationenrechts und Ergänzungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorsieht. Der Entwurf verfolgt im Anschluss an mehrere Richtlinien der Europäischen Union eine Verbesserung des Konsumentenschutzes bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, eine Verschärfung des Sachmängelrechts beim Fahrniskauf sowie die Erhöhung der Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr.
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Bekanntlich soll in der Schweiz die Vergabe von „.ch“- Domain-Namen nach dem Willen des BAKOM staatlich geregelt werden. Geplant ist allerdings nicht eine eigenständige neue Verordnung, sondern eine Ergänzung bzw. Revision der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) vom 6. Oktober 1997 (SR 784.104). Der Revisionsentwurf wird im vorliegenden Beitrag vollumfänglich wiedergegeben.
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Abwarten der Trennungszeit trotz missbräuchlicher Heirat
Auch eine Scheinehe kann gegen den Willen eines Gatten grundsätzlich erst nach Ablauf einer vierjährigen Trennungszeit und nur in besonderen Ausnahmesituation früher geschieden werden (Art. 114 und 115 Zivilgesetzbuch). Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das die Scheidung einer Frau abgelehnt hat, die behauptet, sie sei damals drogensüchtig gewesen und habe ihren ausländischen Mann nur wegen der Fr. 30 000.- geheiratet, welche er ihr zugesichert habe, um dank der Eheschliessung eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Laut dem einstimmig gefällten Entscheid der II. Zivilabteilung bleibt unerheblich, ob die Ehe tatsächlich von beiden Beteiligten nur zum Schein eingegangen wurde. So oder anders sind die erwähnten Bestimmungen über die Scheidung der Ehe gegen den Willen eines Gatten anwendbar.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Nimmt sich eine invalide Person in einer Gemeinde eine Einzimmerwohnung, um dort in einem Arbeitsheim für Behinderte als Betreuer zu arbeiten, kann dadurch unter Umständen ein zivilrechtlicher Wohnsitz begründet werden, so dass die Vormundschaftsbehörden des Orts für eine allfällige Beistandschaft zuständig sind. Dies entschied das Bundesgericht und wies eine Beschwerde der Gemeinde ab, welche die Verantwortung an den früheren Wohnsitz der Mutter des Invaliden abschieben wollte, bei der er früher einmal gewohnt hatte.
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Keine Akteneinsicht vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens
Die Strafbehörden des Kantons Genf dürfen im Strafverfahren gegen den Sohn und einen Freund des 1998 verstorbenen nigerianischen Präsidenten Sani Abacha der als Zivilpartei zugelassenen Bundesrepublik Nigeria nicht ohne weiteres Akteneinsicht gewähren. Das entschied das Bundesgericht mit Rücksicht auf das in der gleichen Angelegenheit hängige Rechtshilfeverfahren. Bei der Strafuntersuchung geht es unter anderem um Betrug, ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Nigeria verlangt Rechtshilfe wegen der gleichen Vorgänge im Blick auf ein von der «Special Fraud Unit» eingeleitetes Verfahren wegen Hinterziehung öffentlicher Gelder.
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Der Schweizerische Nationalrat will durch eine Änderung des Obligationenrechts die heutige unbefriedigende Praxis mit Verklausulierungen und Geheimcodes durch eine Bewertung, die besser lesbar ist, ersetzen.
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Für eine zurückhaltende Annäherung an ideale Lösungen
Der liberalisierte Strommarkt baut auf den freien Zugang zum Stromnetz, wobei die für die Stromdurchleitung erhobenen Preise den Wettbewerb nicht verzerren dürfen. Das Elektrizitätsmarktgesetz setzt dazu zwar Leitplanken, schreibt aber keine Regulierungsmethode vor. Im folgenden Überblick vertritt der Autor die Meinung, die Regulierung sollte sich schrittweise einer theoretischen Ideallösung annähern. (Red. NZZ)
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Domaines juridiques: Droit de l'énergie et de l'environnement
Letzte Woche lehnten National- und Ständerat das ZGB-Revisionsvorhaben zum neuen Namensrecht ab. Vorgesehen war eine individualistische Regelung. Hinsichtlich des Nachnamens der Kinder hätte im Falle von Uneinigkeit der Ehepartner die Vormundschaftsbehörde über die Namensgebung entschieden.
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Neues Buch zum Grundstückkauf, Stämpfli Verlag AG, Bern 2001, ISBN 3-7272-9980-0 (CHF 190.00)
Am 19. Juni 2001 ist ein neues Buch mit dem Titel „Der Grundstückkauf“ im Stämpfli-Verlag in Bern erschienen, herausgegeben von Professor Dr. iur. Alfred Koller, St. Gallen. Trotz des hohen Stellenwertes des Grundstückkaufs enthält das schweizerische Obligationenrecht dazu nur verhältnismässig wenige Bestimmungen und verweist im Übrigen auf das Fahrniskaufrecht. Das neue Buch vereinigt 13 Aufsätze verschiedener Autoren zu den wichtigsten Fragen des Grundstückkaufs.
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