Gemäss einem noch nicht rechtskräftigen Zwischenentscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Mai 2001 haben sieben Verlagshäuser erfolgreich gegen die Media Monitoring Switzerland AG (MMS) wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt. Gestützt auf das Urteil ist es der MMS nicht mehr möglich, Kunden mit einem elektronischen Pressespiegel zu beliefern und nach individuellen Kundenwünschen Zeitungsartikel per e-Mail oder auf andere Weise zu vertreiben. Die Weiterführung des diesbezüglichen Angebotes der MMS („Media Clipping-Service“) bedarf somit der Einwilligung der Verleger. Die MMS unterzieht sich offenbar faktisch dem Entscheid. Das Urteil des Appellationshofes des Kantons Bern wird in einer Woche in Jusletter im Volltext wiedergegeben.
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Comme vous le savez tous, la liberté pour tout un chacun d’enregistrer un nom de domaine quelconque selon le principe «first come, first served», a été à la base de multiples conflits entre des titulaires de droits de propriété intellectuelle, notamment de marques, et des titulaires de noms de domaines. Beaucoup de personnes désirant gagner des fortunes avec peu d’efforts ont découvert le créneau du «cybersquatting», consistant à enregistrer comme noms de domaines des marques ou autres signes distinctifs existants en vue de les revendre au prix fort à leur titulaire.
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In seinem letzte Woche publizierten 8. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2000 bis 31. März 2001 nimmt der Bundes-Datenschutzbeauftragte Dr. Odilo Guntern unter anderem Stellung zur Überwachung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz, zu Entwicklungen im E-Commerce, zur Vergabe von Gütesiegeln, zur Wirksamkeit der Safe Harbor Prinzipien sowie zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen im E-Government. Zudem weist er auf die Anforderungen an Call-Centers im medizinischen Bereich und die Notwendigkeit der Modernisierung des Datenschutzgesetzes hin. Ebenfalls letzte Woche erschienen sind die interessanten Tätigkeitsberichte der Datenschutzbeauftragten der Kantone Luzern und Zug, die auf ihrem Hoheitsgebiet für die kantonalen und kommunalen Verwaltungen zuständig sind.
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Die Zürcher Justiz muss ihr Archiv im Zusammenhang mit dem vor zwanzig Jahren verstorbenen Gründer und Chef der Rockergruppe «Hell's Angels Switzerland» möglicherweise doch für die historische Forschung vorzeitig öffnen. Das Bundesgericht hat zwar eine staatsrechtliche Beschwerde des Historikers und Publizisten Willi Wottreng abgewiesen, der im Zusammenhang mit verschiedenen strafrechtlichen Verurteilungen des «Hell's Angels»-Chefs «Tino» Einsicht in die Gerichtsakten verlangt hatte. Damit wurde in Lausanne ein abschlägiger Entscheid des Präsidenten des Zürcher Obergerichts bestätigt, doch will das Bundesgericht in der jetzt noch zu verfassenden schriftlichen Urteilsbegründung deutlich machen, dass die Frage der Akteneinsicht damit noch nicht vom Tisch ist.
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Wie aus einer letzte Woche veröffentlichten Medienmitteilung über den Verwaltungsbericht des Obergerichts des Kantons Bern für das Jahr 2000 unter anderem hervorgeht, fielen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht ernüchternd aus. Die zwingende Bedenkfrist von zwei Monaten stosse auf breites Unverständnis bei den Betroffenen. Das neue Scheidungsrecht habe zu einem Mehraufwand geführt.
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Der Scheidungsrichter kann Kinder nur dann unter die alternierende Obhut der Eltern stellen, wenn diese das gemeinsam wünschen. Gegen den Willen eines der geschiedenen Gatten ist dieses Vorgehen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht zulässig. Bei der alternierenden Obhut üben die geschiedenen Eltern die elterliche Sorge (früher: elterliche Gewalt) gemeinsam aus. Die Obhut teilen sie sich abwechselnd für zeitlich ungefähr gleich lange Perioden, die im Voraus in Tagen, Wochen oder Monaten definiert werden.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Wegweisung eines Asylbewerbers in den Nordirak unmöglich
Das Bundesgericht verlangt die unverzügliche Freilassung eines angeblich aus dem Nordirak stammenden kurdischen Asylbewerbers, den die Fremdenpolizei des Kantons Zürich nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels in Vorbereitungshaft genommen hat. Begründet wird das einstimmig gefällte Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung damit, dass es zurzeit nicht möglich sei, abgewiesene Flüchtlinge zwangsweise in den Irak zurückzuschaffen.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Vor allem um die grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer bekämpfen zu können, soll das Strafprozessrecht in der Schweiz vereinheitlicht werden. Der Bundesrat hat letzte Woche die Vorentwürfe zu einer Schweizerischen Strafprozessordnung und zu einem Schweizerischen Jugendstrafverfahren in die Vernehmlassung geschickt. Wegen des Umfangs und der Bedeutung des Reformpakets dauert die Vernehmlassung bis Ende Februar 2002.
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Der Eigentümer der in Muri bei Bern gelegenen Liegenschaft, in der früher die griechische Botschaft eingemietet war, muss der Gemeinde laut einem Urteil des Bundesgerichts einen Teil der Kosten für einen Securitas-Einsatz vergüten, der zur Behebung von Verkehrsproblemen nötig war. Das fragliche Gebäude befindet sich laut dem einmal mehr völlig unnötig anonymisierten Urteil aus Lausanne am «X.weg», bei dem es sich um den Hausmattweg handelt, wo Parkplätze eher knapp sind.
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Im Kanton Wallis fehlt es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die Erhebung der Beiträge an die Familienausgleichskassen, mit denen die Kinderzulagen finanziert werden. Zu diesem Schluss gelangte am Freitag in Lausanne nach knapp zweistündiger Urteilsberatung mit vier gegen eine Stimme das Bundesgericht. Um die Auszahlung der Kinderzulagen in den nächsten Monaten nicht zu gefährden, wurde indes davon abgesehen, die beurteilte staatsrechtliche Beschwerde eines Arbeitgebers gutzuheissen und die angefochtene Beitragsverfügung aufzuheben. Vielmehr erliess die II. Öffentlichrechtliche Abteilung einen sogenannten Appellentscheid, mit dem die Beschwerde zwar «im Sinne der Erwägungen» abgewiesen, aber gleichzeitig unmissverständlich auf die fehlende rechtliche Basis hingewiesen wird.
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Domaines juridiques: Droit administratif, Confédération et cantons
Meinungsäusserungsfreiheit von Tierschützern verletzt
Die Schweiz hat gegenüber dem Verein gegen Tierfabriken das in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, weil die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG einen Werbespot gegen eine angeblich quälerische Tierhaltung und für eine Reduktion des Fleischkonsums abgelehnt hatte. Dieses einstimmig gefällte Verdikt hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg auf dem Internet veröffentlicht.
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Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern hat im Verlaufe der ersten fünf Monate dieses Jahres 623 Urteile auf Internet zugänglich gemacht, was gut 61 Prozent aller in dieser Zeit erledigten Fälle entspricht. Diese Quote liegt deutlich höher als beim Bundesgericht in Lausanne, das im ersten Quartal 2001 lediglich 41 Prozent aller erledigten Fälle auf der gemeinsam mit dem EVG betriebenen Internet-Datenbank veröffentlicht hat (vgl. NZZ vom 15. 6. 01).
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- sowie Departementsverordnungen, die im Juli 2001 ganz oder teilweise in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. Die Erlasse der Amtlichen Sammlung sind im Format pdf abgelegt, diejenigen der Systematischen Sammlung im Format html. Da die SR keine Versionenverwaltung kennt, das heisst, jeweils nur das aktuell geltende Recht abrufbar ist, wird auf das Deckblatt verwiesen. Zusätzliche Informationen sind über die Links "Chronologie" und "Änderungen / Aufhebungen" abrufbar. Stand: 28. Juni 2001
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