Der Bundesrat hat letzte Woche die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur verabschiedet (ZertES). Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz ist das Gesetz in der Vernehmlassung - damals noch unter dem Namen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die elektronische Signatur - insgesamt positiv aufgenommen worden. Ein Eckpunkt der Vorlage bildet die Bestimmung, welche die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Gesetzesentwurf.
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Der vorliegende Beitrag beinhaltet den Volltext des letzte Woche vom Schweizerischen Bundesrat verabschiedeten Entwurfs eines Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES). Der Gesetzesentwurf umfasst 23 Artikel sowie einen Anhang mit den Änderungen des bisherigen Rechts (Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht, Topographiengesetz, Markenschutzgesetz, Designgesetz, Patentgesetz).
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Wie in Jusletter vom 2. Juli 2001 angekündigt, publizieren wir heute das Urteil des Appellationshofes des Kantons Bern vom 21. Mai 2001 betreffend elektronische Medienspiegel der Media Monitoring Switzerland AG (MMS) im Volltext. Sieben Verlagshäuser hatten erfolgreich wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt. Gestützt auf das Urteil ist es der MMS nicht mehr möglich, Kunden mit einem elektronischen Pressespiegel zu beliefern und nach individuellen Kundenwünschen Zeitungsartikel per e-Mail oder auf andere Weise zu vertreiben („Media Clipping-Service“). Gemäss Medienberichten von letzter Woche hat die MMS ihren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt.
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Greift ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Kollegen mit verbalen Todesdrohungen an, kann eine fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten sein. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich auf Art. 328 des Obligationenrechts beruft, wonach der Arbeitgeber «die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen» hat.
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Die im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe 1998-2000 im Zusammenhang mit dem Krankentaggeld vorgesehenen Verpflichtungen des Arbeitgebers können unter Umständen auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiter bestehen.
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Das Bundesgericht hat eine Busse von 250 Franken für einen italienischen Journalisten bestätigt, der sich im Januar 1999 für eine Recherche über das Flüchtlingsdrama im Grossraum Chiasso zusammen mit fünfzehn anderen Ausländern von Schleppern durch ein Loch im Zaun an der Südgrenze in die Schweiz hatte bringen lassen.
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Ein anerkannter Flüchtling kann sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in der Schweiz auf einen mit seinem Heimatland bestehenden Niederlassungsvertrag berufen. Damit wird dem Bundesamt für Ausländerfragen widersprochen, das die Auffassung vertreten hatte, ein Flüchtling könne sich nicht gleichzeitig auf seinen Flüchtlingsstatus und auf die Rechte als Bürger eines Landes berufen, aus dem er geflohen ist.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Das Bundesamt für Gesundheit muss das ursprünglich aus dem alten China stammende Teegetränk «Kombucha» trotz seinen viel gepriesenen angeblichen Naturheilkräften als Lebensmittel zulassen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Herstellers gutgeheissen und einen Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern aufgehoben, welches die vom Bundesamt verfügte Verweigerung der Zulassung bestätigt hatte. Bei dem Getränk handelt es sich um einen Aufguss aus Kräutertee, Sacharose, Hefekulturen und Milchsäurebakterien, der auf Grund einer Vergärung mit dem «Kombucha»-Pilz organische Säuren und Enzyme enthält. Die Zulassung als Lebensmittel war verweigert worden, weil der «Kombucha»-Pilz vor allem auf dem Internet als Naturheilmittel gegen allerlei Unpässlichkeiten und Erkrankungen angepriesen wird.
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Im Zusammenhang mit der Obduktion einer verstorbenen Person können deren nahe Angehörige gegenüber dem Staat laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gewisse Rechte geltend machen, und dafür muss ihnen der Weg an ein Gericht offen stehen.
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Domaines juridiques: Egalité devant la loi. Garantie de procédure. Interdiction de l'arbitraire
Auch ein Schiedsgericht muss sein Verfahren aussetzen, wenn im Ausland in der gleichen Streitsache bereits eine Klage hängig gemacht worden ist. Dies verlangt Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes über das Internationale Privatrecht, der laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht nur von staatlichen Gerichten zu beachten ist, sondern ebenso von privaten Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz.
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Seit 1861 ist der Schweizerische Juristenverein die Organisation aller derjenigen, die sich in der Schweiz beruflich mit Recht befassen. Er hat die Wandlungen begleitet, die das schweizerische Recht seither erfahren hat und sieht sich heute dazu berufen, dessen Weiterentwicklung im Lichte der internationalen politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen zu unterstützen. In dieser Erkenntnis hat er zusammen mit dem Deutschen und Österreichischen Juristentag die Initiative zur Veranstaltung eines ersten Europäischen Juristentages ergriffen. Er wird im September 2001 in Nürnberg stattfinden und nebst europarechtlichen Themen auch ein Forum für einen Erfahrungsaustausch im Bereich Informationsrecht bieten.
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Catégories d'articles: Congrès et autres manifestations scientifiques