E-Government hat bereits vielerorts Einzug gehalten, doch längst nicht überall und zudem auf höchst unterschiedlichem Niveau. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen an E-Government auf den verschiedenen Staatsebenen und beleuchtet die aktuelle Situation in der Schweiz und Europa. Zudem enthält er Hinweise für eine erfolgreiche Zukunft von Gemeinwesen in der Informationsgesellschaft. So empfiehlt der Autor beispielsweise die Entwicklung von kostengünstigen, anwendungsfertigen E-Government-Software-Modulen, um insbesondere auch kleineren, rechtlich selbständigen und autonomen Gemeinden mit wenig Ressourcen eigene, offizielle Basis-Internet-Auftritte zu ermöglichen.
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Die Medienbranche sollte sich zwar möglichst weitgehend selber kontrollieren. Doch birgt Selbstregulierung auch Gefahren. Wie Rolf H. Weber und Bianka S. Dörr im Folgenden schreiben, sind entsprechende Institutionen hinsichtlich ihrer Entstehung oft weniger demokratisch als staatliche Vorschriften. Ferner thematisieren die Autoren die Möglichkeit einer staatlichen Überprüfung von Grundsatzentscheiden des Presserats.
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Die vorliegende Abhandlung unterzieht die bisherige Auseinandersetzung über den in Verhandlung begriffenen Staatsvertrag Schweiz-Deutschland zur Reduzierung der An- und Abflüge über deutschem Staatsgebiet zum bzw. vom Flughafen Zürich einer rechtlichen Analyse. Der Autor kommt zum Schluss, dass die am 23. April 2001 von Herrn Bundespräsident Leuenberger und dem deutschen Verkehrsminister Bodewig beschlossenen Eckwerte bzw. ein darauf basierender Staatsvertrag, aber auch der Erlass und Durchsetzung einer deutschen Rechtsverordnung, die eine noch drastischere Begrenzung der Flugbewegungen beim Flughafen Zürich innert zwei Monaten vorsieht, aus EG-rechtlichen, völkerrechtlichen und politischen Gründen höchst fragwürdig wäre.
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Unzulässige Weitergabe von Dokumenten an Journalisten
Der Angeklagte hatte als Buchhalter der Rabo Investment Management AG eine von ihm vermutete Geldwäscherei aufdecken wollen. Jetzt hat der Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich den Mann wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und mehrfacher Verletzung des Geschäftsgeheimnisses zu 5 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Der Richter billigte dem Angeklagten teilweise achtenswerte Beweggründe zu.
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Anfangs Juli 2001 hat Bundesrat Kaspar Villiger eine Administrativuntersuchung zur Klärung von Fragen rund um einen Beschwerdeentscheid betreffend die Selbstregulierungsorganisation "Finanzfachleute" eingeleitet und alt-Bundesrichter Professor Karl Spühler, Ordinarius für Zivilprozessrecht an der Universität Zürich, mit der Durchführung betraut. Wie letzte Woche bekannt gegeben wurde, ist die Untersuchung abgeschlossen. Die Verletzung der Ausstandspflicht wurde bestätigt. Die Akten wurden der Bundesanwaltschaft überwiesen, wie dies im Schlussbericht unter Hinweis auf einen Zusatzbericht von Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger, Universität Zürich, empfohlen wurde.
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Domaines juridiques: Droit économique et droit administratif économique
Der Bund soll die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in den Schulen fördern, indem er im Rahmen der bewilligten Kredite befristete Massnahmen unterstützt. Dabei soll er mit den Kantonen, mit den Berufsverbänden, mit Vertretern des Bildungswesen und mit den interessierten Kreisen der Wirtschaft zusammenarbeiten. Dies geht aus der letzte Woche vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft für ein Bundesgesetz über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen hervor. Das zwölf Artikel umfassende Gesetz soll auf fünf Jahre befristet werden.
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Der Bundesrat will die Bundesverwaltung effizienter und stufengerechter organisieren können und das Parlament entlasten. Er hat eine entsprechende Botschaft "über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts" zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet und letzte Woche im Bundesblatt publiziert. Die Aufgabenteilung zwischen den Gewalten bleibt unangetastet.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Die Preisbindung für deutschsprachige Bücher in der Schweiz bleibt bis zum endgültigen Entscheid des Bundesgerichts in der Sache bestehen. Der Präsident der zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung hat ein Gesuch des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbands sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. gutgeheissen und ihren Verwaltungsgerichtsbeschwerden aufschiebende Wirkung erteilt.
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Eine Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand setzt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht in jedem Fall die Durchführung einer Blutprobe voraus. Vielmehr kann dafür grundsätzlich auch auf das Ergebnis eines Atemlufttests abgestellt werden. Mit dem einstimmig gefällten Grundsatzentscheid des Kassationshofs in Strafsachen wird ein Urteil der Nidwaldner Strafjustiz aufgehoben, die einen Motorradfahrer freigesprochen hatte, obwohl zwei Atemlufttests Werte von 1,36 und 1,54 Gewichtspromillen ergeben hatten. Die kantonalen Richter vertraten die Auffassung, in solchen Fällen sei die Anordnung einer Blutprobe zwingend und wenn davon abgesehen werde, fehle es am gesetzlich verlangten Beweis für eine Verurteilung wegen Blaufahrens.
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Die Ehefrau und der Sohn des am 12. Januar 1997 bei einem Raubüberfall in der Zürcher Pension Neugut brutal ermordeten Heimbewohners (NZZ vom 23. 11. 00) erhalten keine höheren Schmerzensgelder. Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Hinterbliebenen abgewiesen und ein Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt, welches den wegen Raubes und Mordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilten und verwahrten Norbert Hochstrasser zur Zahlung von Genugtuung in Höhe von 50 000 Franken für die Ehefrau und 30 000 Franken für den Sohn verpflichtet hatte. Der stellvertretende Heimleiter war bei dem Überfall schwer verletzt worden und nahm sich kurze Zeit später als Querschnittgelähmter mit Hilfe von Exit das Leben.
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