Einige Überlegungen zum Niederlassungsrecht für Selbständige aus den assoziierten Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL)
Sollte ursprünglich das Niederlassungsrecht in den Europa-Abkommen mit den MOEL vorwiegend als weitgehende Betätigungsmöglichkeit für Firmen der EG-Mitgliedstaaten verstanden werden, so ermöglicht dieses gegenwärtig einzelnen Staatsangehörigen oder Unternehmungen aus Mittel- und Osteuropa mit dem Fortschreiten der wirtschaftlichen Transition neue Möglichkeiten für wirtschaftliche Aktivitäten in den EG-Mitgliedstaaten. Wenn man vor den Augen hält, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in acht von zehn Fällen den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, stellt sich dringend die Frage, ob der EuGH - anders als in den Schlussanträgen der Generalanwälte - die bevorstehenden Beitritte der MOEL zur EU bei der Entscheidung der hängigen Fälle beachten wird. Nach Auffassung des Autors vermag die rechtliche Argumentation der Generalanwälte für eine enge Auslegung des Niederlassungsrechts in den Europa-Abkommen zu überzeugen.
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Analog zu den Marktanalysen im Marketing liefern Technologietrendanalysen im F&E-Bereich wichtige Entscheidungsgrundlagen.
Um in einem schnellen und innovativen Markt zu bestehen, sind Investitionen im Forschungs- und Entwicklungsbereich unerlässlich. Diese Investitionen sind jedoch mit grossen Risiken behaftet, und der Gewinnrückfluss stellt sich erst mittel- bis langfristig ein. Bei Fehlentscheiden droht ein Teil- oder sogar der Totalverlust des investierten Kapitals. Neuartige Recherchemethoden und anschliessende Trendanalysen liefern wissenschaftlich fundierte Daten, bevor die analysierten Technologien auf dem Markt erscheinen. Auf diesem Fundament lassen sich gezielte und sichere Entscheide fällen, und das Verlustrisiko kann so minimiert werden.
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Eine der Schwierigkeiten der juristischen Arbeit mit dem WWW liegt in der Bewältigung der Informationsflut und im Herausfiltern der für Juristinnen und Juristen relevanten Daten. Der nachfolgende Beitrag gibt wertvolle Hinweise für ein rasches und erfolgreiches Auffinden von gesuchten rechtlichen Informationen.
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«Wenn´s der Wahrheitsfindung dient», entgegnet der Kommunarde Fritz Teufel auf die Aufforderung, sich beim Eintreten des Gerichts zu erheben - und hat damit die Lacher auf seiner Seite. Denn nicht jedes Element im Ritual einer gerichtlichen Verhandlung dient der Wahrheitsfindung. Doch dem Strafverfahren insgesamt unterstellen wir die Absicht der Wahrheitsfindung. Aber tun wir das auch zu Recht?
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Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrecht zu erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Ist dies nicht der Fall, können Kunden entgangene Gewinne geltend machen und das Bankinstitut hat den Schaden zu ersetzen. Dies geht aus einem letzte Woche bekannt gewordenen deutschen Gerichtsurteil hervor.
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Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einem Finanzsystem, das für den Kapitalverkehr offen, aber dennoch stabil ist. Sie verfügt dazu über moderne, schlagkräftige Gesetze und Instrumente, um die Finanzmarktstabilität und –integrität aufrecht zu erhalten und zu fördern und den Missbrauch des Finanzplatzes in Bezug auf die Geldwäscherei und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen. Dies ist eine Schlussfolgerung aus einer letzte Woche publizierten neuen Dokumentation zum Finanzplatz Schweiz, die gemeinsam von der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem Finanz- und Wirtschaftdienst des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten herausgegeben wurde. Die Publikation vermittelt einen Einblick in die Rahmenbedingungen und die Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz.
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Das Konkursprivileg der sozialen Krankenversicherung bleibt gemäss klarem Wortlaut des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (Art. 219 Abs. 4) auf die Eintreibung von Prämien und Kostenbeteiligungen beschränkt. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, welches es abgelehnt hat, Forderungen einer Krankenkasse für Mahn- und Bearbeitungskosten in der 2. Klasse zu privilegieren.
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Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Autolenkers gutgeheissen, dem für einen Monat der Führerausweis entzogen worden war, weil er auf der Überholspur einer Autobahn ein auf der Fahrbahn liegendes Unfallopfer übersehen und hundert Meter weit mitgeschleift hatte. Laut dem Urteil aus Lausanne kann auf Grund der konkreten Umstände des Geschehens höchstens von einem leichten Fall gesprochen werden, weshalb ein Ausweisentzug nicht am Platz ist. Sogar von einer Verwarnung wurde angesichts des ungetrübten automobilistischen Leumunds des Fahrers abgesehen.
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Das Bundesgericht hat eine Polizeibusse in Höhe von 500 Franken aufgehoben, zu der ein Taxihalter in Chur verurteilt worden war, weil er die städtische Taxiverordnung verletzt hatte. Anstoss genommen hat das höchste Gericht der Schweiz am Umstand, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die vom Churer Stadtrat verhängte Busse bestätigt hatte, ohne eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wie dies die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht (Art. 6).
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«Bergspitzfindigkeiten» zum Grenzverlauf einer Alp
Der Streit um den Verlauf der Nordgrenze der von der Bürgergemeinde Sagogn im ausgehenden Mittelalter erworbenen Alp St. Martin in Graubünden ist zugunsten der Politischen Gemeinde Laax ausgegangen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bündner Kantonsgerichts bestätigt, wonach das nicht nutzbare Land oberhalb von rund 2500 Metern, auf dem Bergbahnanlagen stehen, nicht den Bürgern von Sagogn gehört.
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Domaines juridiques: Droit des constructions et de l'aménagement du territoire. Droit foncier
Im Frühjahr 2001 wurde an einem Regionalspital im Kanton Schwyz ein Babyfenster eröffnet. Dort kann ein unerwünschtes neugeborenes Kind anonym in ein geheiztes Wärmebettchen gelegt werden, worauf mit einer Verzögerung von zwei Minuten das Krankenhauspersonal alarmiert wird, welches das Kind versorgt und die Behörden informiert. Ein letzte Woche publik gemachtes Rechtsgutachten, welches vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben und von Professor Dr. Heinz Hausheer und Dr. Regina E. Aebi-Müller verfasst wurde, kommt zum Schluss, dass das Betreiben eines Babyfensters aus zivil- und strafrechtlicher Sicht zulässig ist.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) befasst sich in ihrem jüngsten Grundsatzurteil mit den Voraussetzungen einer vorläufigen Aufnahme aufgrund einer schwerwiegenden persönlichen Notlage. Nach Gesetz ist dies möglich, sofern vier Jahre nach Einreichung des Asylgesuches noch kein rechtskräftiger Entscheid ergangen ist. Die ARK kommt zum Schluss, dass ein rechtskräftiger Entscheid im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen dann vorliegt, wenn in einem endgültigen Entscheid nicht nur das Asyl verweigert und die Wegweisung verfügt, sondern auch zusätzlich der Vollzug der Wegweisung angeordnet worden ist. Das Vorliegen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage kann nach Auffassung der ARK nur im ordentlichen Asylverfahren geprüft werden.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Seit vielen Jahren erscheinen im Stämpfli Verlag AG (Bern) regelmässig Abhandlungen zum schweizerischen Recht. Es handelt sich dabei vorwiegend um Dissertationen, welche mit Höchstnoten ausgezeichnet wurden und durch die Publikation einem breiteren Kreis zugänglich gemacht werden. In diesen Tagen wurde die formelle Präsentation dieser "Abhandlungen" neu konzipiert und durch einen zeitgemässen prägelaminierten Einband ersetzt. Mit dem vorliegenden Bericht will der Autor insbesondere in Erinnerung rufen, dass sich ein Jurist nicht nur mit dem materiellen Teil eines Buches auseinandersetzen sollte, sondern auch die formelle Präsentation ihren Stellenwert hat.
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