Haftung des Arbeitgebers für Berufsunfälle
Das Bundesgericht hat die Forderung einer Arbeitnehmerin abgewiesen, die bei einem Selbstunfall mit dem Geschäftswagen verletzt wurde und dafür von der Versicherung ihres Arbeitnehmers Genugtuung in Höhe von 50 000 Franken verlangt hatte. Zuvor hatten schon das Amtsgericht Luzern-Stadt und das Obergericht des Kantons Luzern die Klage der Arbeitnehmerin abgewiesen, weil dem Arbeitgeber kein Verschulden am Unfall vorgeworfen werden kann.
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