Im rezensierten Bundesgerichtsurteil geht es um die Problematik der Haftung der handelnden Personen für eine noch nicht existierende Aktiengesellschaft gegenüber Dritten (Vertragspartnern). Zu beurteilen war, ob die Grundsätze von Art. 645 Abs. 1 und allenfalls 2 OR ebenfalls zur Anwendung kommen, wenn keine eigentliche Neugründung einer AG erfolgt, sondern wenn die handelnden Personen eine bereits existierende Gesellschaft zu erwerben und später in die fragliche AG umzufirmieren beabsichtigten.
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A comparison between the U.S. and the Swiss approach to the problem
The borderless characteristics of the Internet compared to the traditional geographic notions of jurisdiction pose the following questions: does the law of personal jurisdiction apply to disputes arising out of electronic commerce over the Internet? If, yes how? The purpose of this paper is to answer this question, providing some examples on how issues concerning jurisdiction in Cyberspace are solved in U.S. and in Switzerland.
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Gemäss vorgestern veröffentlichtem Urteil des Bundesgerichts muss die bisherige Inhaberin des Domain-Namens www.luzern.ch, die Luzerner Head Web GmbH, diesen Domain-Namen entschädigungslos auf die Stadt Luzern übertragen. Damit hat das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 13. November 2001 bestätigt.
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Urteil BE.2002.00008 - Rekursgericht im Ausländerrecht, Kanton Aargau
Das Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau bestätigte mit Urteil vom 12. Juli 2002 die Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen, der wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde. Erstmals erfolgte die Beurteilung nach dem Freizügigkeitsabkommen.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Urteil BE.2002.00009 - Rekursgericht im Ausländerrecht, Kanton Aargau
Das Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau hiess mit Urteil vom 12. Juli 2002 eine Beschwerde betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines italienischen Staatsangehörigen gut. Der Betroffene war im Rahmen des Familiennachzuges zu seiner ebenfalls italienischen Ehefrau in die Schweiz eingereist. Nachdem er vor Ablauf von fünf Jahren nicht mehr mit seiner Ehefrau zusammenwohnte und kein Härtefall vorlag, verfügte das Migrationsamt des Kantons Aargau noch unter "altem Recht" die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Der Betroffene wurde wegen einfacher Körperverletzung (Gewalt in der Ehe) zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurteilt. Das Rekursgericht hob den Entscheid des Migrationsamtes auf, weil gemäss FZA die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Aufgabe des Zusammenwohnens unzulässig ist (E. 4) und weil es bezüglich der Straftat des Betroffenen an einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fehlt (E. 8.c/bb; keine Widerholungsgefahr).
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
In einem neuen Urteil hat sich das Bundesgericht zur Schadenersatzpflicht in Fällen geäussert, in denen es zwar kein vertragliches Verhältnis, aber eine rechtliche Sonderverbindung unter den Beteiligten gibt. Wer in einer solchen Situation konkrete Erwartungen weckt und die Gegenseite zu nachteiligen Dispositionen veranlasst, hat den verursachten Schaden zu ersetzen (BGE 124 III 297 S. 304). Die I. Zivilabteilung des Bundesgerichts bejaht eine Haftung aus enttäuschtem Vertrauen, welches ein Handelsunternehmen bei der Inhaberin eines über rund 205000 Franken lautenden Wechsels erweckt hatte.
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Steuerpflichtiger Erlös aus dem Verkauf der Zustimmung
Wer sich die Zustimmung zu einem Geschäft unter Stockwerkeigentümern und den Rückzug einer in diesem Zusammenhang eingereichten Baueinsprache bezahlen lässt, muss das Entgelt als Einkommen versteuern. Laut einem Urteil des Bundesgerichts handelt es sich dabei entgegen der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung nicht um einen steuerfreien Kapitalgewinn.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Bei der Bemessung des Existenzminimums im Zusammenhang mit einer Lohnpfändung muss das Betreibungsamt die mit der Haltung von 19 Papageien verbundenen Kosten nicht berücksichtigen.
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Das Bundesgericht verlangt, dass die Fahreignung eines heute 24-jährigen Autolenkers abgeklärt wird, der im vergangenen Jahr bei einer Verkehrskontrolle unter dem kombinierten Einfluss von Amphetamin, MDMA (Methylendioxymethamphetamin), Cannabis und Alkohol stand. Das zuständige Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern hatte lediglich einen Führerausweisentzug von 15 Monaten angeordnet, doch zog das Bundesamt für Strassen die Sache mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Lausanne weiter.
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu elektronischen Pressespiegeln
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Urteil vom 11. Juli 2002 (I ZR 255/00) die urheberrechtliche Streitfrage entschieden, ob elektronische Pressespiegel unter die für herkömmliche Pressespiegel geltende Regelung des Gesetzes fallen und damit auch ohne Zustimmung des Urhebers erstellt und verbreitet werden können. Im Folgenden wird die Pressemitteilung des BGH wiedergegeben.
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Wer eine Aktiengesellschaft gründet und das Aktienkapital mit kurzfristig geliehenem Geld liberiert, das nach der Eintragung der Gesellschaft sogleich wieder abgezogen und dem Geldgeber zurückerstattet wird, kann laut einem Urteil des Bundesgerichts wegen Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung bestraft werden (Art. 251 und 253 Strafgesetzbuch).
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Domaines juridiques: Faux matériel dans les titres
Im Streit um einen 1997 publizierten Artikel über das Oberhaupt der international tätigen «Raël-Bewegung» hat das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. Das Obergericht hiess im August 2001 eine Klage von Claude Vorilhon gut, der in einem Bulletin der Freien Interessengemeinschaft FIGU angegriffen worden war. Den rund 300 Leserinnen und Lesern des Bulletins wurde der Chef der «UFO-Sekte» als irrer Lügner, Schwindler und Betrüger präsentiert, der seine Gläubigen kriminell ausbeute.
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Das Bundesgericht hat den Angehörigen eines in Ausschaffungshaft ums Leben gekommenen Nigerianers das Recht abgesprochen, sich gegen die Walliser Strafjustiz zu beschweren. Der 28-jährige Asylbewerber war im Mai 2001 erstickt. Zwei Beamte der Kantonspolizei hatten ihn nach Mitternacht abgeholt, um ihn ausser Landes zu bringen. Sie überwanden den heftigen Widerstand des überraschten Asylbewerbers dadurch, dass ein Polizist den Mann mit auf dem Rücken gekreuzten Armen bäuchlings zu Boden drückte. Der Mann blieb regungslos liegen; Reanimationsversuche waren erfolglos.
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Wie in Jusletter vom 3. Juni 2002 berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln am 28.05.2002 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren "Steffi Graf gegen Microsoft GmbH" über die Berufung der Microsoft GmbH entschieden. Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 05.10.2001 bestätigt und die dagegen gerichtete Berufung der Microsoft GmbH zurückgewiesen. Der Entscheid (15 U 221/01) wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) verfügt seit dem 15. Juli 2002 über eine neue Website und eine neue Web-Adresse.
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Domaines juridiques: Confiscation, blanchiment d'argent, défaut de vigilance en matière d'opérations financières et droit de communication, dispositions pénales de la loi sur le blanchiment d'argent (LBA), organisation criminelle
The Intellectual Property Rights (IPR-Helpdesk) is a project co-financed by the European Commission in the form of ‘Accompanying Measure’, within the Fifth Framework Programme of the European Community for Research, Technological Development and Demonstration (RTD) activities (1998-2002).
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