Probleme im Grenzbereich von Recht des geistigen Eigentums und Kartellrecht haben Hochkonjunktur. Schutzrechtsdichte und Schutzrechtsumfang von Immaterialgüterrechten nehmen zu. Immer häufiger wird deshalb die Frage aufgeworfen, ob die Ausübung von Immaterialgüterrechten im Einzelfall wettbewerbskonform ist. Eher selten, aber um so spektakulärer sind Fälle, in denen aus Kartellrecht sogar eine Zwangslizenz abgeleitet wird. Soweit es um das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen in Art. 82 des EG-Vertrags geht, hat die Europäische Kommission erst zweimal eine solche Durchbrechung der Vertragsfreiheit angeordnet, nämlich in der Rechtssache Magill und kürzlich im IMS Health-Fall. Die Magill-Entscheidung der Kommission wurde in allen Instanzen bestätigt, die einstweilige Anordnung in IMS Health wurde dagegen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kassiert. Im vorliegenden Beitrag sollen am Beispiel des europäischen Kartellrechts die näheren Voraussetzungen präzisiert werden, die an die kartellrechtliche Zwangslizenzierung zu stellen sind.
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Au sein des marchés boursiers, les systèmes de trading électroniques ont pris de l´importance. Du point de vue économique, ils conduisent à une fragmentation des marchés financiers et comportent des risques quant à la transparence et la liquidité et ainsi quant au bon fonctionnement des marchés. Du point de vue juridique, leur définition et classification ainsi que les exigences quant au régime de soumission applicable à ces systèmes et leur surveillance ne vont pas sans difficultés. A l´étranger, on peut reconnaître diverses approches de régulation lesquelles conduisent à des résultats forts différents.
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Übungsfall zum Obligationenrecht Allgemeiner Teil (mit Anmerkungen)
Es handelt sich um einen Übungsfall aus dem Allgemeinen Teil des Obligationenrechts, welcher sich mit dem häufig vernachlässigten Gebiet des Abtretungsrechts befasst. Im Zentrum steht das umstrittene Problem, was nach dem Wegfall des Verpflichtungsgeschäfts mit der Forderung geschehen soll (Kausalität/Abstraktheit). Der Sachverhalt wurde an der Universität Basel im Rahmen der Übungen I (3.-5. Semester) verwendet; die Lösung ist als Muster für eine Examensklausur gedacht, bei der keine Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
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Kommt ein Unternehmer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung eines mangelhaft ausgeführten Werks nicht nach, kann er zur Leistung eines Vorschusses verpflichtet werden, wenn der Bauherr die Sanierungsarbeiten einem Dritten überträgt.
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Nicht nur eigentliche Überzeitentschädigungen, sondern jedes Entgelt für Arbeit, die über die vertragliche oder im Betrieb geltende Normalarbeitszeit hinaus geleistet wurde, ist kein Bestandteil des versicherten Verdienstes gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 23 Abs. 1).
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Das Bundesgericht teilt in einem neuen Grundsatzentscheid die in der Rechtslehre mehrheitlich vertretene Auffassung, dass eine gerichtliche Trennung der Ehe ausschliesslich unter den gleichen Voraussetzungen möglich ist wie eine Scheidung.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Kann ein betrunkener Autofahrer mangels Zurechnungsfähigkeit nicht wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt werden, sondern nur wegen einer sogenannten Rauschtat, dann darf auch kein Warnungsentzug des Führerausweises erfolgen.
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Hatte eine inzwischen verstorbene Person zu Lebzeiten zu Unrecht Ergänzungsleistungen bezogen, muss eine Rückforderungsverfügung nicht mehr jedem einzelnen Erben zugestellt werden, wie dies die bisherige Rechtsprechung verlangte. Diese wird vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) in einem neuen Urteil aufgegeben und der Praxis im Zivilrecht und im Betreibungsrecht angepasst.
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Der Bundesrat nahm an der Sitzung vom 29. November 2002 den Bericht des EJPD über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis. Die Stellungnahmen zeigen, dass der Diskussion des Kernstücks der Vorlage – der Patentierung biotechnologischer Erfindungen – sinnvollerweise noch mehr Zeit einzuräumen ist.
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Der Bundesrat hat in Beantwortung des Postulats (00.3612) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) einen Bericht zur Erschöpfungsproblematik verabschiedet. Darin erklärt sich der Bundesrat bereit, in der laufenden Patentgesetzrevision eine Regelung zum Doppel- und Mehrfachschutz aufzunehmen. Zur Senkung der Medikamentenpreise und -kosten sollen weitere Massnahmen vertieft geprüft und entsprechende Vorschläge vorbereitet werden.
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Wer seine Marke vor Missbrauch schützen will und über einen Internetanschluss verfügt, kann dies ab sofort auch online tun. Unter e-trademark macht das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum diese einfache Form der Hinterlegung allen zugänglich.
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Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Gleichgeschlechtliche Paare können künftig ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen und damit ihre Beziehung rechtlich absichern. Dies sehen die Botschaft und der Gesetzesentwurf über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vor, die der Bundesrat am Freitag, den 29. November 2002, verabschiedet hat.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Der Nationalrat befasste sich am ersten Sessionstag mit der Initiative «gleiche Rechte für Behinderte». Der Rat sprach sich dabei gegen das Volksbegehren aus.
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Verordnungensänderungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommen
Die Schweiz unterstützt die internationalen Bestrebungen für einen besseren Schutz von Adoptivkindern. Am 1. Januar 2003 treten das Haager Adoptionsübereinkommen sowie das für dessen Umsetzung notwendige Bundesgesetz und Änderungen des Zivilgesetzbuches in Kraft. Die erforderlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat am 29. November 2002 verabschiedet.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Der Bundesrat hat am 29. November 2002 auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes beschlossen, die Inkraftsetzung der 3. Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) auf der Beitragsseite vorzuziehen und die Lohnbeiträge per 1. Januar 2003 auf 2.5 Prozent und 1 Prozent für den Solidaritätsbeitrag zu senken.
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Der Bundesrat hat eine Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) beschlossen. Damit übernimmt der Bund neu die Deckung des Risikos für terroristische Gewaltakte zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken. Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 haben die privaten Versicherer die Deckung dieses Risikos auf 500 Millionen Franken reduziert
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Domaines juridiques: Droit de l'énergie et de l'environnement
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2002 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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