Im 2. Teil dieses Beitrags zum Recht auf Nahrung geht es zuerst darum, den Inhalt dieses Rechts zu klären. Wer wird berechtigt, wer verpflichtet und welche Ansprüche schützt dieses Recht? Die Antworten auf diese Fragen und die Beispiele im Anhang II zum Gutachten zeigen, dass das Recht auf Nahrung durchaus einen harten individualrechtlichen Kern besitzt, der an sich justiziabel ist. Die Ausführungen schliessen mit einigen Hinweisen darauf, was die Schweiz im Bereich ihrer Aussenpolitik für eine bessere Realisierung des Rechts auf Nahrung unternehmen könnte.
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Am 1. Januar 2003 trat das neue Konsumkreditgesetz (KKG) in Kraft. Die Landschaft des Kreditrechts wurde damit grundlegend umgestaltet. Gesamtschweizerisch geht der Konsumentenschutz beim neuerdings explizit geregelten Leasingvertrag zurück. Im Bereich des Barkredits sind vor allem die Konsumentinnen und Konsumenten beider Basel und des Kantons Bern weniger streng geschützt als bisher. Das neue KKG regelt den Konsumkredit abschliessend (Art. 38).
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Die juristische Arbeit gestaltet sich zunehmend komplexer. Umso grösser ist der Bedarf an rechtlich geschultem Fachpersonal, das Juristinnen und Juristen professionell unterstützen kann. Als erste europäische Bildungsinstitution hat die Zürcher Hochschule Winterthur diese Entwicklung aufgegriffen und bietet seit Januar 2002 einen halbjährigen Nachdiplomkurs für Paralegals an.
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Urteil vom 20.12.2002, Aktenzeichen 2-21 O 15/02; 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main
Wegen Prospekthaftung wurde die XY Kapitalanlage AG erneut von der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zur Rückzahlung von rund € 160.000 an drei Anleger verurteilt (Urteil vom 20.12.2002, Aktenzeichen 2-21 O 15/02). Die Kläger hatten Fondsanteile an dem von der Beklagten aufgelegten «X.Y. Creativ-Fonds» gezeichnet, ohne dass die Beklagte im Verkaufsprospekt mitgeteilt hatte, dass die Anlage überwiegend am Neuen Markt plaziert werden sollte. Über das vorangegangene Urteil wurde am 26.11.2002 in der Pressemitteilung Nr. 05/02 «Das Anlageziel 'Neuer Markt' ist im Prospekt deutlich anzugeben» berichtet.
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Ein Gericht darf im Rekursverfahren nicht einfach das dem Offizialanwalt in erster Instanz zugesprochene Honorar kürzen, wenn dies von keiner Seite beantragt wurde. Wenn ein solches Vorgehen nicht im kantonalen Prozessrecht vorgesehen ist, liegt laut einem neuen Entscheid des Bundesgerichts eine unzulässige Verschlechterung der Rechtsstellung des Beschwerdeführers beziehungsweise seines Anwalts vor.
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Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Tagen für einen Schuldner aufgehoben, der dem Betreibungsbeamten wahrheitswidrig angegeben hatte, er habe einen bei ihm gepfändeten Computer inzwischen verkauft, so dass dieser nicht mehr zugunsten der Gläubiger verwertet werden könne.
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Domaines juridiques: Infractions contre le patrimoine. Droit pénal des affaires
Bei der unbefristeten Beschlagnahme von Hanfstecklingen müssen die Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6) zum Tragen kommen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches eine von der Bezirksanwaltschaft Winterthur angeordnete und von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigte Beschlagnahme von Hanfpflanzen als konventionswidrig beanstandet. Der Streit muss einer kantonalen richterlichen Behörde unterbreitet werden.
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In dem zwischen dem Zürcher Opernhaus und der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgefochtenen Streit um die Besteuerung von Sponsorenbeiträgen in den Steuerperioden 1/95-4/96 hat das Bundesgericht zugunsten des Fiskus entschieden.
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Domaines juridiques: Imposition des personnes morales
Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) von Bund und Kantonen hat ihren Betrieb aufgenommen. Neben dem Internet-Monitoring gibt es mit der neuen Stelle nun auch einen einheitlichen Ansprechpartner für das Ausland. Ab sofort können auf www.cybercrime.admin.ch Meldungen über verdächtige Internetinhalte abgegeben werden.
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Domaines juridiques: Droit pénal et droit de l'informatique
EBK-Mitteilung Nr. 24 (2002) vom 20. Dezember 2002
Die Anpassungen beinhalten generelle Verbesserungen, namentlich bei den Vorschriften zur Bewertung von Krediten, aber auch ein weiterführendes Erfordernis der Offenlegung nach dem True and Fair View Prinzip. Sie treten per Ende Dezember 2002 in Kraft und müssen zwingend erstmals für die Jahresrechnungen per Ende 2003 angewandt werden.
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Um den drohenden Verkehrskollaps auf der Nord-Süd-Achse zu verhindern, schliessen sich Deutschland und Italien der Initiative der Schweiz und der Niederlanden für die Beschleunigung des Bahngüterverkehrs auf der Nord-Süd-Achse an. Die Verkehrsminister der vier Länder haben in Lugano ein entsprechendes "Memorandum of Understanding" unterzeichnet. Ziel ist die Erhöhung des Marktanteils der Schiene auf dem Korridor, der von der Nordsee bis ans Mittelmeer führt.
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