Liebe Leserinnen und Leser
In der heutigen Ausgabe präsentieren wir Ihnen eine umfangreiche und bunte Mischung an Beiträgen:
Dr. iur. RA Monika Gattiker analysiert BGE 130 I 337, in dem die Frage der gerichtlichen Würdigung von ärztlichen Gutachten behandelt wird. Das Bundesgericht habe dort u.a. klargestellt, unter welchen Umständen eine ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung objektiv vorwerfbar und zudem kausal sei. Zudem seien dem Gutachter lediglich Sachfragen zu unterbreiten und in Fachfragen dürfe das Gericht nur aus triftigen Gründen von der Meinung des Gutachters abweichen.
Dr. iur. RA Daniel Schär bespricht BGE 2A.490/2003 vom 13. Januar 2005. Thematisch befinden sich Beitrag und Urteil im Bereich «MWST und Rechnungsstellung». Das Fazit des Autors vorweg: «Die in der Lehre erhobene Forderung, dass der Sinn von Formanforderungen stets ins Verhältnis zur Steuererhebung gesetzt und hinterfragt werden soll, bleibt unbeachtet. Der Rechnungsformalismus bei der MWST kann teuer zu stehen kommen.»
Dr. iur. RA Manuel Arroyo beschäftigt sich mit der Praxis des Bundesgerichts in Bezug auf die «Voraussetzungen konkludent geschlossener Aufhebungsverträge und gerechtfertigter fristloser Kündigungen» (Urteil 4P.77/2005 vom 27. April 2005).
Mit dem Beitrag von Hauke Pahre eröffnen wir in Jusletter die Rubrik «Völker- und Europarecht AKTUELL». Die Rubrik wird betreut von Prof. Dr. Kerstin Odendahl. Ziel ist es, ungefähr einmal im Monat aktuelle Ereignisse auf völker- und europarechtlicher Ebene juristisch aufzuarbeiten und zu erklären.
Eva Bollmann liefert einen Diskussionsbeitrag zur Frage, ob und inwieweit sexuelle Chatdialoge mit Minderjährigen unter Strafe gestellt sind oder werden sollten. Es handelt sich dabei um eine Stellungnahme des KOBIK zum Urteil SK-Nr. 2005/16/LIB des Obergerichts des Kantons Bern, das in einem separaten Beitrag im Volltext publiziert wird.
Gian Sandro Genna berichtet von der Weiterbildungstagung des Verbandes bernischer Notare und des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern vom 9. März 2005.
Last but not least sei erwähnt, dass das Partnerschaftsgesetz gemäss Mitteilung des EJPD voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird und die Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin anfangs 2008 in Kraft gesetzt werden können.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Projektleiter Jusletter
post scriptum: Ein Hinweis zur Zitierweise von Entscheiden des Bundesgerichts, die im Moment der Zitierung nicht in der Amtlichen Sammlung publiziert enthalten sind: Urteile, die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehen sind, werden immer als «BGE» bezeichnet. Urteile, die nicht zur Publikation in derselben vorgeschlagen sind, werden als «Urteile» bezeichnet. Vgl. Jurius, Zitierweise für die Urteile des Bundesgerichts, in: Jusletter 17. Januar 2005.
Résumé
Bei der rechtlichen Beurteilung der ärztlichen Tätigkeit spielen Gutachten eine massgebende Rolle. Bereits der medizinische Sachverhalt stellt für die Gerichte oftmals eine Herausforderung dar. Wenn dann zusätzlich die Gutachten Mängel aufweisen oder die Gutachten gar in der gleichen Frage zu verschiedenen Schlüssen kommen, muss das Gericht die Gutachten bewerten. Das Bundesgericht hat klargestellt, unter welchen Umständen eine ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung objektiv vorwerfbar und zudem kausal ist. Zudem seien dem Gutachter lediglich Sachfragen zu unterbreiten. Das Gericht darf in Fachfragen nur aus triftigen Gründen von der Meinung des Gutachters abweichen und muss diese Abweichungen begründen.
Résumé
Mit BGE 2A.490/2003 vom 13. Januar 2005 hat das Bundesgericht den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer Rechnung verweigert, auf der die Mehrwertsteuernummer des Leistungserbringers gefehlt hatte; der Rechnungsbetrag verstand sich allerdings «inkl. MWST» und der Leistungsempfänger hatte die ausgewiesene Mehrwertsteuer auch bezahlt. Weiter hat es entschieden, dass eine fakturierte Mehrwertsteuer grundsätzlich selbst dann geschuldet ist, wenn die zugrundeliegende Leistung nicht oder nur teilweise steuerbar wäre. Im Ergebnis wurde in beiden Fällen aus formellen Gründen MWST erhoben, die bei rein materiellrechtlicher Betrachtung nicht geschuldet wäre: Die Form dominierte den Inhalt.
Résumé
Fristlose Auflösungen von Arbeitsverhältnissen führen bekanntlich oft zu Rechtsstreiten. Der vorliegende Beitrag behandelt anhand des jüngsten Bundesgerichtsentscheids (4P.77/2005) die Voraussetzungen, unter denen Praxis und Lehre eine rechtsgültige Aufhebungsvereinbarung bzw. eine gerechtfertigte ausserordentliche Kündigung bejahen. Zudem werden die Anforderungen an eine rechtsgenügende Begründung der im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren häufig erhobenen Willkürrüge aufgezeigt – namentlich die vom Bundesgericht an die Rüge willkürlicher Beweiswürdigung gestellten Substanziierungsanforderungen.
Résumé
Die Regierungskonferenz 2004 hatte «Schwierigkeiten» bei der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages erwartet und eine entsprechende Erklärung zur Schlussakte abgegeben. Auf den Hintergrund und mögliche Auswirkungen dieser Erklärung geht der folgende Beitrag ein.
Résumé
Vorliegender Beitrag versteht sich als rechtspolitische Stellungnahme der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK zur jüngsten Rechtsprechung im Bereich der Sex-Chats mit Minderjährigen. Die in der zurzeit jüngsten Rechtsprechung (Urteil SK-Nr. 2005/16/LIB des OG BE) vertretene Straffreiheit für sexuelle Chatdialoge mit Kindern und Jugendlichen erscheint unter Berücksichtigung eines effizienten Jugendschutzes und der Realität in Chaträumen als äusserst fragwürdig. Dies da besonders Chaträume für Kinder und Jugendliche nachweislich zwecks Kontaktaufnahme und -pflege («Grooming») von pädophil geneigten Erwachsenen frequentiert werden und besonders bei Minderjährigen die Bereitschaft zu realen Treffen mit Chatbekanntschaften hoch ist.
Résumé
Prof. Dr. Thomas Geiser, Prof. Dr. Heinz Hausheer und Prof. Dr. Stephan Wolf hiessen die Referenten an der ersten gemeinsamen Weiterbildungstagung des Verbandes bernischer Notare (VbN) und des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern (INR). Sie behandelten güter- und erbrechtliche Fragen zur einfachen Gesellschaft und zum bäuerlichen Bodenrecht.
Résumé
In Kantonen mit einem Generalstaatsanwalt oder einem Oberstaatsanwalt hat nur dieser allein die Befugnis, ein Urteil nach Lausanne weiterzuziehen. Reicht ein untergeordneter Staatsanwalt eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde ein, tritt das Bundesgericht darauf nicht ein, wie aus einem neuen Leiturteil hervorgeht.
Résumé
Kürzt oder verweigert die Unfallversicherung ihre Leistungen wegen eines Selbstverschuldens, muss dies von der Pensionskasse nicht ausgeglichen werden. Das gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern auch dann, wenn Leistungen an Hinterbliebene gekürzt werden, die ihrerseits kein Verschulden am Unfall trifft.
Résumé
Die Credit Suisse (CS) muss der Stadt Zürich für die auf öffentlichem Grund liegenden Treppenstufen zum Innenhof ihres Hauptsitzes beim Paradeplatz eine Konzessionsgebühr von 214´000 Franken entrichten. Der betreffende Durchgang zwischen der Bahnhofstrasse und der Bärengasse wird seit einem Umbau im Herbst 2002 als Ladenpassage genutzt.
Résumé
Das Bundesgericht hält daran fest, dass Taiwan im Rahmen der Rechtshilfe zur sogenannten Fregatten-Affäre zusätzliche Garantien dafür abgeben muss, eine allenfalls ausgesprochene Todesstrafe nicht zu vollstrecken. Es hat ein Revisionsgesuch des Bundesamtes für Justiz (BJ) abgewiesen, das die Meinung vertreten hatte, diese Zusage liege bereits vor.
Résumé
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 21. Februar 2005 (2004-112) zum Thema Berechtigung zum Vorsteuerabzug als Voraussetzung für Eigenverbrauch bei Wegfall der Steuerpflicht (Art. 9 Abs. 1 MWSTG).
Résumé
Die Kommission spricht sich mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Version des Datenschutzgesetzes aus, die in ihren Augen besser auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten ist als die Vorlage des Bundesrats.
Résumé
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat beschlossen, die Leistungspflicht der Krankenversicherer für anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle Chinesische Medizin aufzuheben. Damit läuft die provisorische Leistungspflicht auf den 30. Juni 2005 aus.
Résumé
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der dritten Strafkammer des Berner Obergerichts vom 23. März 2005 zum Thema Strafbarkeit des untauglichen Versuchs sexueller Handlungen mit einem Kind (SK-Nr. 2005/16/LIB).
Résumé
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter