«Nemo tenetur se ipsum accusare vel prodere»
Liebe Leserinnen und Leser
Den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selber anzuklagen oder zu verraten, kennen bereits Studierende der Rechtswissenschaft unterer Semester. Doch widerspricht dieser Grundsatz nicht Art. 91a Abs. 1 SVG (ehemals Art. 91 Abs. 3 SVG), der den Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe regelt? Prof. Hans Giger nimmt sich der Frage in seiner Besprechung von BGE 131 IV 36 an.
Im Gegensatz zur obgenannten Sache sind die Urteile des Bundesgerichts zur Haftung des Tierhalters nach Art. 56 OR (zum Glück) eher selten. In BGE 131 III 115 hatte es jedoch den Fall eines fünfjährigen Jungen zu beurteilen, der sich auf seinem Heimweg von einem Spielgefährten (ohne Begleitung eines Erwachsenen) von diesem Weg aus auf eine Wiese mit weidenden Pferden begab. Eines schlug aus und verletzte ihn schwer. Fraglich war nun, ob die Einzäunung der Pferde dem nötigen Sorgfaltsstandard entsprach. Dr. iur. RA Nicole Payllier bespricht das Urteil und erklärt die Rechtslage.
Dr. iur. RA Peter Philipp befasst sich mit dem Thema «Kartellrecht und Sport». Insb. argumentiert er dafür, bei wettbewerbsbehindernden Regelungen durch Sportverbände die traditionelle Unterteilung in justiziable Rechtsregeln und nicht-justiziable Spielregeln aufzuheben und stattdessen die Frage zu stellen, ob sachliche, sportnotwendige Gründe die entsprechende Verbandsregel stützen: «Grundsätzlich spielt es keine Rolle, mit welcher Absicht der Verstoss gegen das Kartellrecht begangen wird. Wettbewerbsbehinderndes Verhalten ist unabhängig von einem Verschulden zu ahnden. Im Sport ist die Motivation, welche zum wettbewerbsbehindernden Verhalten führte, dennoch zu prüfen, damit festgestellt werden kann, ob die Handlung im Interesse des Sportes oder aber im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Verbandes liegt.» Im Zusammenhang mit Peter Philipps Beitrag sei zudem erwähnt, dass für die Ausgabe vom 5. September 2005 eine Schwerpunkt-Ausgabe zum Sportrecht vorgesehen ist.
Sarah Montani berichtet von Digitalisierungsverfahren und den Einsatzmöglichkeiten sowie der Funktionsweise interner Suchmaschinen («Von Lorbeeren und Viertelstündchen»).
Jurius wartet mit der allmonatlichen Übersicht der Bundesgesetzgebung auf.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche und spannende Lektüre.
Mit besten Grüssen
Projektleiter Jusletter
Résumé
Die Monopolstellung der nationalen und internationalen Sportverbände führt verschiedentlich zu Konflikten zwischen Athleten, Vereinen, Sponsoren, Massenmedien und den Verbänden. Benachteiligte Athleten oder Sportclubs wurden bislang primär mit Hilfe der Persönlichkeitsrechte nach Art. 27 ff. ZGB geschützt. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports werden inskünftig auch wettbewerbsrechtliche Aspekte vermehrt an Einfluss gewinnen.
Résumé
Vorliegende Besprechung befasst sich mit einem kürzlich ergangenen Bundesgerichtsentscheid mit dem besonderen Aspekt der Berücksichtigung des Verbots des Selbstbelastungszwangs (BGE 131 IV 36 ff.).
Résumé
Das Bundesgericht hatte in BGE 131 III 115 einen seltenen Fall der Tierhalterhaftung zu beurteilen. Es hat darin die Sorgfaltspflichten des Pferdehalters explizit darauf ausgedehnt, dass dieser bei weidenden Pferden für eine Umzäunung sorgen muss, die nicht nur das Ausbrechen der Tiere zu verhindern, sondern auch gegen Aussen das diesen Tieren vorbehaltene, für den Menschen potentiell gefährliche Gebiet zu signalisieren hat. In der Konsequenz haftet der Tierhalter nach Art. 56 OR, wenn Dritte die Pferdeweide betreten und von einem weidenden Pferd verletzt werden, sofern er nicht dafür besorgt war, dass die Umzäunung diese Signalfunktion erfüllte.
Résumé
Der Beitrag beschreibt Digitalisierungsverfahren für juristische Daten und die Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweise interner Suchmaschinen für Anwaltskanzleien.
Résumé
Konkurrenten können die Genehmigung eines Firmenzusammenschlusses durch die Wettbewerbskommission (Weko) nicht bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen anfechten.
Résumé
Das Bundesamt für Energie (BfE) ist mit seinem Gang vors Bundesgericht zugunsten der Windkraftanlage am Crêt-Meuron im Neuenburger Jura erfolglos geblieben.
Résumé
Das Zürcher Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts im Falle eines Autolenkers über die Bücher, der im Jahre 2001 vorsätzlich einen Velofahrer umgefahren und verletzt hatte (NZZ vom 5. 3. 04).
Résumé
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 21. Juni 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen (Informationen über Medikamente für Medizinalpersonen bzw. Patienten) eröffnet.
Résumé
Dieser Beitrag gibt das Kreisschreiben Nr. 9 vom 22. Juni 2005 der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS) im Volltext wieder. Es ersetzt das Kreisschreiben Nr. 9 vom 19. Dezember 2001.
Résumé
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 8. Juli 2005. Laut der von ihr publizierten Praxisänderung gilt die Durchführung von Rauchgaskontrollen ab dem 1. Juli 2005 nicht mehr als hoheitliche Tätigkeit. Sie unterliegt ab diesem Datum neu für alle Leistungserbringer der Steuer zum Normalsatz.
Résumé
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 8. Juli 2005 betreffend Treibstofflieferungen an begünstigte Einrichtungen und Personen der Diplomatie und internationaler Organisationen, Ende der Steuerpflicht für Kernanlagen und Umsätze bei Geldspielautomaten.
Résumé
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter