Rechtshängigkeit von Adhäsionsklagen bei Anfechtung von Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen
Hinsichtlich der Rechtshängigkeit von adhäsionsweise im Strafverfahren anhängig gemachten zivilrechtlichen Ansprüchen besteht im Falle der Anfechtung von Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen durch ein gesetzgeberisches Versehen eine unbefriedigende Situation. Diese kann durch entsprechende Anordnung der Beschwerdeinstanz behoben werden. Mittelfristig ist jedoch eine Gesetzesänderung anzustreben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Regelungslücke bei der Anfechtung von Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen
- 2. Problemlösung de lege lata
- 3. Problemlösung de lege ferenda
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