Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Wissenschaftliche Gutachten zur Stärkung einer Position im Strafprozess haben einen hohen Stellenwert erlangt. Die jeweiligen Parteien greifen immer häufiger auf Gutachten zurück, ihre Überprüfung bleibt aber schwierig. Caterina Antognini widmet sich den Problemen der Auslegung von wissenschaftlichen Gutachten und versucht alternative Lösungsansätze aufzuzeigen. Sie fordert u.a. eine stärkere Zusammenarbeit von Staatsanwalt, Experte und Verteidiger von Beginn der Ermittlungen.
 
Besteht ein Anspruch gegen eine Aktiengesellschaft aus einem Aktionärsdar­lehen bereits vor einer Kapitalerhöhung, liegt kein Verstoss gegen das Verbot der Einlagerückgewähr gemäss Art. 680 Abs. 2 OR vor, selbst wenn dieses Darlehen aus dem Liberierungserlös zurückbezahlt wird. Dr. Jürg G. Schütz kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Februar 2011 und stellt die Frage nach der anwendbaren Liberierungsart bei vorbestehenden Gesellschafterschulden im Sanierungsfall bei Insichgeschäften.
 
Der Abschluss von Verträgen über das Internet gehört heute zum Alltag. Kunden akzeptieren hierbei regelmässig vom Anbieter festgelegte AGB mittels eines Mausklicks. Für die in diesen AGB oftmals enthaltenen Gerichtsstandsklauseln sieht die Rechtsordnung besondere Formvorschriften vor. Alexander Schmid und Jean-Daniel Schmid analysieren, auf Grundlage eines Urteils des Kantonsgerichts Graubünden vom 18. Mai 2009, wie diese Formvorschriften im Binnenkontext auszulegen sind und welche Voraussetzungen für die Ausgestaltung von Internetangeboten in vertragsrechtlicher und zivilprozessualer Hinsicht daraus resultieren.
 
Zur Eintragung von Zeichnungsberechtigten wurde gestützt auf Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR bisher zwingend ein Verwaltungsratsbeschluss verlangt. Die Frage, ob diese Regelung auch die Delegation der Kompetenz zur Erteilung von Zeichnungsberechtigungen an nicht gleichzeitig mit der Geschäftsführung betraute Personen ausschliesst, wird in der Literatur seit längerem diskutiert. Viele Handelsregisterämter stellen hier eine Praxisänderung in Aussicht, nach welcher eine solche Delegation zulässig sein soll. Christoph Käser und Markus Gysi sprechen sich für diese Vereinfachung aus und zeigen auf, wie eine moderne Regelung der Zeichnungsberechtigungen aussehen kann.
 
Art. 122 Abs. 1 StPO sieht vor, dass eine geschädigte Person zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat als Privatklägerin bzw. Privatkläger adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen kann. Im Falle der Anfechtung von Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen entsteht hinsichtlich der Rechtshängigkeit solcher sog. Adhäsionsklagen durch ein gesetzgeberisches Versehen aber eine unbefriedigende Situation. Daniel Kettiger plädiert zur Behebung der Problematik für eine Änderung der Prozessgesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber.
 
Am kommenden Pfingstmontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 20. Juni 2011 wieder begrüssen zu dürfen.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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