| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Heutzutage verzichten die jeweiligen Parteien eines Strafprozesses immer seltener auf wissenschaftliche Gutachten. Hierbei darf man die Gefahr einer Überbewertung der Ansichten des Experten nicht unterschätzen. Die Überprüfung des Gutachtens ist aufgrund der Komplexität des Interpretationsprozesses der Ergebnisse problematisch. Es gibt keine ideale Lösung, die die Grundlagen des Strafverfahrens nicht in Frage stellt. Es werden hier mehrere Lösungsansätze vorgeschlagen, u.a. die Schaffung eines «Trinoms» Staatsanwalt-Experte-Verteidiger. Dieser Ansatz stützt sich auf eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten von Beginn der Ermittlungen an und könnte so die Problematik der Beurteilung des Gutachtens regeln bevor der Fall vor Gericht gelangt. (if)
Abstract
Das Bundesgericht stellt seine bisherige Praxis zum Verbot der Einlagerückgewähr (Art. 680 Abs. 2 OR) klar: Besteht ein Anspruch (eine fällige Forderung) gegen eine Aktiengesellschaft aus einem Aktionärsdarlehen bereits vor einer Kapitalerhöhung, liegt kein Verstoss gegen das Verbot der Einlagerückgewähr vor, selbst wenn besagter Anspruch (direkt) aus den Mitteln der Barliberierung des Darlehensgläubigers zurückbezahlt wird. Aufgrund der engen personellen Verflechtungen der in casu beteiligten Parteien stellt sich anhand dieses Entscheids die Frage nach der anwendbaren Liberierungsart im Sanierungsfall bei Insichgeschäften: Eine Anwendungspriorität der Verrechnungsliberierung drängt sich auf.
Abstract
Im Internet werden alltäglich Verträge unter Einbezug von allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Gerichtsstandsklauseln enthalten, abgeschlossen. Für diese sieht die Rechtsordnung besondere Formvorschriften vor. Der Beitrag beleuchtet in diesem Zusammenhang verschiedene vertragsrechtliche und zivilprozessuale Aspekte. Namentlich wird analysiert, wie diese Formvorschriften im Binnenkontext auszulegen sind und welche Voraussetzungen für die Ausgestaltung von Internetangeboten daraus resultieren. Ausgangspunkt bildet ein Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden, welches sich explizit zu den angesprochenen Themenkomplexen äussert.
Abstract
Zur Eintragung von Zeichnungsberechtigten verlangten die meisten Handelsregisterämter gestützt auf Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR bisher zwingend einen Verwaltungsratsbeschluss. Doch nun stellen viele Handelsregisterämter eine Praxisänderung in Aussicht, nach welcher eine Delegation dieser Kompetenz auf die Geschäftsleitung zulässig ist. Dies führt zu einer willkommenen Vereinfachung gerade bei grossen Gesellschaften. Ausserdem sprechen wesentliche wirtschaftliche Argumente für eine moderne Regelung der Zeichnungsberechtigungen, die vor allem auf den im Geschäftsverkehr üblichen Anscheinsvollmachten basiert.
Abstract
Hinsichtlich der Rechtshängigkeit von adhäsionsweise im Strafverfahren anhängig gemachten zivilrechtlichen Ansprüchen besteht im Falle der Anfechtung von Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen durch ein gesetzgeberisches Versehen eine unbefriedigende Situation. Diese kann durch entsprechende Anordnung der Beschwerdeinstanz behoben werden. Mittelfristig ist jedoch eine Gesetzesänderung anzustreben.
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BGer – Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) darf das Casino Schaffhausen mit einer Busse von rund 400’000 Franken sanktionieren, weil es eine Bankangestellte trotz Anzeichen auf Spielsucht zu spät gesperrt hat. (Urteil 2C_949/2010)
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BGer – Die Stadt Zürich darf die Taxipreise nicht festlegen. Sie darf die Stadtzürcher Taxifahrer auch nicht gegenüber Kollegen aus anderen Gemeinden bevorzugen. (Urteile 2C_940/2010 und 2C_804/2012)
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BGer – Ein Zürcher Firmenbesitzer darf keine weiblichen Lehrlinge mehr ausbilden, weil er eine Bewerberin nach dem Vorstellungsgespräch per SMS zum Badeplausch eingeladen hat. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Lehrmeisters ab. (Urteil 2C_378/2010)
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BVGer – Die Landi kann ihre Marke «Farmer» nur für Bier, Mineralwasser und isotonische Getränke schützen lassen. Für Fruchtgetränke, Sirup, Wein und Schnaps bleibt ihr laut Bundesverwaltungsgericht der Markenregistereintrag der englischen Bezeichnung für Bauer verwehrt. (Urteil B-3550/2009)
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BVGer – Der Zivilflugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken. Die Interessengemeinschaft (IG) für weniger Fluglärm ist vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. (Urteil A-775/2011)
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BVGer – Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss dem Bund nur einen Drittel ihrer Einnahmen aus einem Alkohol-Werbespot abliefern. Laut Bundesverwaltungsgericht darf nicht der gesamte Ertrag eingezogen werden, weil nur der letzte Teil des Spots ein unzulässiges Verkaufsangebot enthalten hat. (Urteil A-7662/2010)
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BVGer – Die Frage nach der Zukunft des AKW Mühleberg soll ohne weitere Umschweife beantwortet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat es am 1. Juni 2011 abgelehnt, die Beschwerde gegen die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung zu sistieren. (Zwischenverfügung im Verfahren A-667/2010)
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Im Rahmen der von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten parlamentarischen Initiative «Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung» (08.458) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) einen Vorentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) ausgearbeitet. Sie hat zu diesem Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 30. Mai bis 1. Juni 2011 wiedergegeben.
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Im Ringen der Räte um die «Abzocker-Initiative» und einen möglichen Gegenvorschlag dazu ist weiterhin kein baldiges Ende in Sicht. Auch ist der Volksentscheid nicht näher gerückt: Der Nationalrat will die Frist für die Behandlung der Initiative verlängern.
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Der Ständerat hat am 1. Juni 2011 wie der Nationalrat das Schweizer Schienennetz für Unternehmen geöffnet. Er lehnte einen Antrag der Verkehrskommission ab, welche den Netzzugang auf die internationalen Güterverkehrskorridore beschränken wollte.
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Nach dem Nationalrat lehnt auch der Ständerat die Offroader-Initiative ab. Die Jungen Grünen wollen demnächst entscheiden, ob sie die Initiative zurückziehen.
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Der Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde soll nicht auf 20 Prozent beschränkt werden. Der Ständerat hat am 1. Juni 2011 die Franz-Weber-Initiative «gegen den ausufernden Bau von Zweitwohnungen» mit 24 zu 9 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.
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Der Nationalrat will beim Konsumentenschutz nach wie vor weniger weit gehen als Bundesrat und Ständerat. Unter der Führung der SVP und der FDP hat es die grosse Kammer am 31. Mai 2011 zum zweiten Mal abgelehnt, die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verschärfen.
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Wollen Kantone und Gemeinden Stromnetz- und Wassernutzungskonzessionen erteilen, sollen sie dazu keine Ausschreibung durchführen müssen. Der Nationalrat hat am 31. Mai 2011 eine entsprechende Gesetzesänderung mit 148 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
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Der Ständerat hat am 31. Mai 2011 Änderungen des Gesetzes über den Nachrichtendienst einstimmig gutgeheissen. Über die umstrittene präventive Überwachung werden die Räte erst später entscheiden.
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Bundesratsmitglieder sollen bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auch in Zukunft vor Strafverfolgung geschützt sein. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die geltende Regel beibehalten.
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Der Erwerb von Wohneigentum soll mit steuerlichen Begünstigungen gefördert werden. Nach dem Ständerat hat am 30. Mai 2011 auch der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag zu zwei Bauspar-Initiativen gutgeheissen.
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Wer in einer Miliz-Feuerwehr Dienst leistet, muss seinen Sold künftig nicht mehr als Einkommen versteuern. Der Nationalrat hat am 30. Mai 2011 letzte Differenzen zum Ständerat oppositionslos ausgeräumt.
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Der Nationalrat hat sich am 30. Mai 2011 für die Wiederzulassung von Rundstreckenrennen in der Schweiz ausgesprochen. Er hiess drei entsprechende parlamentarische Initiativen mit 95 zu 69 Stimmen gut.
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Schweizerinnen und Schweizer können auch in Zukunft eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte beziehen. Der Ständerat hat am 30. Mai 2011 dieser vom Nationalrat bereits gutgeheissene Änderung des Ausweisgesetzes einstimmig zugestimmt.
Jusletter