Flugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken
BVGer – Der Zivilflugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken. Die Interessengemeinschaft (IG) für weniger Fluglärm ist vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. (Urteil A-775/2011)
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