Alkoholverkauf: SRG muss Einnahmen nur teilweise abgeben
BVGer – Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss dem Bund nur einen Drittel ihrer Einnahmen aus einem Alkohol-Werbespot abliefern. Laut Bundesverwaltungsgericht darf nicht der gesamte Ertrag eingezogen werden, weil nur der letzte Teil des Spots ein unzulässiges Verkaufsangebot enthalten hat. (Urteil A-7662/2010)
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