| Prof. Dr. Thomas Geiser |
| Universität St. Gallen, Redaktor Jusletter |
Abstract
Der Beitrag bietet einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen des Arbeitnehmerschutzes bei Betriebsübergängen. Unter Berücksichtigung von aktueller Lehre und Rechtsprechung werden die Voraussetzungen für den Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Unternehmenstransaktionen und mögliche Konsequenzen einer Verletzung von Arbeitnehmerrechten dargestellt. Abschliessend zeigen Ausführungen zu den geplanten Änderungen, in welche Richtung die Botschaft zur SchKG-Revision den Arbeitnehmerschutz in Sanierungssituationen zu entwickeln beabsichtigt.
Abstract
Das Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem ständigen Wandel in der Rechtsprechung unterworfen. Dies gilt besonders für den sogenannten sachlichen Kündigungsschutz, der die Arbeitsvertragsparteien vor missbräuchlichen Kündigungen schützen soll. Der Beitrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und zeigt aktuelle Entwicklungen in der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf.
Abstract
Der Beitrag enthält eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Urteils des Bundesgerichts 4A_569/2010 vom 14. Februar 2011 sowie Bemerkungen der Autorin. Behandelt wird zum einen die Frage, ob eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers A durch die Bank X aufgrund von wahrheitswidrigen Angaben im Bewerbungsverfahren berechtigt und innert Frist ausgesprochen wurde. Zum anderen wird nach der Rechtmässigkeit des Einholens eines Arbeitszeugnisses durch die Bank X bei der ehemaligen Arbeitgeberin ohne Zustimmung des Arbeitnehmers A gefragt.
Abstract
Der Bundesrat schlägt vor, die im Falle einer missbräuchlichen Kündigung (Art. 336 bis 336b OR), einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung (Art. 337 und 337c OR) oder einer diskriminierenden Kündigung (Art. 5 Abs 4 GIG) gewährte Entschädigung zu verdoppeln. Der Autor setzt sich kritisch mit dem aktuellen Entschädigungssystem bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Privatrecht und der vom Bundesrat beabsichtigten Reform auseinander. (if)
Abstract
Eine Revision des Arbeitsvertragsrechts soll die grundsätzliche Zulässigkeit einer nach Treu und Glauben erfolgten Meldung eines Missstandes zu dessen Beseitigung oder Sanktionierung gesetzlich verankern und klarstellen, dass eine darauf basierende Kündigung als missbräuchlich zu gelten hat. Der Beitrag soll einerseits einen Überblick über die mögliche künftige Regelung zur Meldung von Missständen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis geben. Andererseits soll aus einem praxisbezogenen Blickwinkel aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen Arbeitgebende das Risiko von externem Whistleblowing minimieren können.
Abstract
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO), die tripartite Organisation der Vereinten Nationen für internationale Arbeitsnormen, verurteilte die Schweiz wegen Verletzung des Übereinkommens Nr. 98 über die Vereinigungsfreiheit. Dieses Übereinkommen gehört zu den acht fundamentalen Konventionen der Vereinten Nationen (core conventions). Es verlangt, dass die Vertragsstaaten die Möglichkeit der Wiedereingliederung gekündigter Arbeitnehmer vorsehen, eine Entschädigung soll nur subsidiär herangezogen werden. Der Autor stellt die Situation der Schweiz dar. Er untersucht, inwieweit die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts mit den Regeln und der Rechtsprechung der ILO im Bereich der Vereinigungsfreiheit übereinstimmen. (if)
Abstract
Der Bundesrat hat Ende des Jahres 2010 eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen sind vereinzelte Änderungen der Bestimmungen über die missbräuchliche Kündigung und der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung. Im Zentrum der Änderungsvorschläge steht die Erhöhung des Sanktionsrahmens bei missbräuchlicher Kündigung von heute sechs auf neu zwölf Monate. Im Beitrag werden die Hintergründe und die Inhalte der anstehenden Revision des Kündigungsrechts dargelegt. Die beabsichtigten Änderungen werden kritisch beleuchtet und es werden Ergänzungs- oder Anpassungsvorschläge präsentiert.
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BGer – Der Stundenlohn von Pflichtverteidigern im Kanton Waadt bleibt bei 180 Franken. Das Bundesgericht stimmt einer Lohnerhöhung nicht zu. (BGE 4C_2/2011) (bb)
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BGer – Die Neuenburger Justiz muss sich nochmals mit dem Fall eines Familienvaters befassen, der 2009 seine Frau schwer verletzt hatte. Bestätigt hat das Bundesgericht seine Verurteilung wegen versuchten Mordes an seiner Tochter, die er vom Balkon geworfen hatte. (Urteil 6B_275/2011)
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BGer – Eine Genferin, die ihrem siebenjährigen Sohn zum Trösten die Brust gegeben und dazu sein Geschlecht gestreichelt hat, hat sich des sexuellen Kindsmissbrauchs schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat das Urteil gegen die gelernte Kinderkrankenschwester bestätigt. (Urteil 6B_103/2011)
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BGer – Ein mutmasslicher Auftragsmörder, der im April 2009 verhaftet wurde, könnte bald aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen. (Urteil 1B_237/2011) (bb)
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BGer – Ein früherer Offizial des Bistums Lausanne, Freiburg und Genf muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen Veruntreuung und Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestätigt. (Urteil 6B_787/2010)
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BGer – Das Zürcher Handelsgericht muss die Schadenersatzklage eines Unfallopfers neu prüfen. Laut Bundesgericht hätte ein Handelsrichter in den Ausstand treten müssen, weil er in einem anderen Fall als Anwalt für die beklagte Versicherung tätig war. (Urteil 4F_8/2010)
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BGer – Die Freiheitsstrafe von 14 Jahren für den ehemaligen Thaibox-Weltmeister Bashkim Berisha ist definitiv. Er hatte vor Bundesgericht wegen angeblicher Vorverurteilung durch die Medien erfolglos eine Strafreduktion um mehr als drei Jahre verlangt. (Urteil 6B_271/2011)
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BGer – Die vier Werbemonitore am Haus «Zum Brotkorb» im Niederdorf müssen weg. Das Bundesgericht hat auch die zweite Beschwerde der Betreiberfirma abgewiesen. Diese hatte nach einem ersten Entscheid die verbotenen Grossbildschirme durch je zwei kleinere ersetzt. (Urteil 1C_538/2010)
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BGer – Ein Genfer wird für gewerbsmässigen Betrug zu 15 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Trotz seines Einkommens von fast 100'000 Franken hat er jahrelang Sozialhilfe bezogen. (Urteil 6B_22/2011) (bb)
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BGer – Die Bündner Synode hat Alberto Pool, den früheren reformierten Pfarrer der Südtäler Misox und Calanca, zu Recht für amtsunfähig erklärt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und den Ausschluss aus der Synode für verhältnismässig befunden. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_79/2010)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht gegeben für den Bau der Bahnlinie CEVA zwischen dem Genfer Bahnhof Cornavin und der französischen Stadt Annemasse. Es hat sämtliche Rekurse von Anwohnern gegen das Projekt abgewiesen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht könnte aber den Baubeginn weiter verzögern. (Urteil A-3713/2008)
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BVGer – Die Domain-Registrierungsstelle SWITCH muss die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geforderten Massnahmen zur Gleichbehandlung aller Wiederverkäufer vorerst nicht umsetzen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht durch den gegenwärtigen Zustand kein ernsthafter Schaden. (Zwischenverfügung im Fall A-3073/2011)
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BVGer – Der Touring Club Schweiz (TCS) muss die Pannenhilfe-Telefonummer 140 laut Bundesverwaltungsgericht künftig mit Mondial Assistance teilen. Es hat den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) bestätigt. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteil A-7257/2010)
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BVGer – Die Nidwalder Bergsenn AG muss für ihren «Heidi-Alpen Bergkäse» einen neuen Namen finden. Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Wortbestandteil «Heidi-Alpen» für das nicht aus einem Sömmerungsgebiet stammende Produkt unzulässig. (Urteil B-6582/2010)
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BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Telefon und E-Mail-Account des mutmasslichen Urhebers der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 zu Recht überwachen lassen. Laut Bundesstrafgericht ist der Tatverdacht für die Massnahmen ausreichend gewesen. (Urteil BB.2011.35)
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. April 2011 bis und mit 16. Mai 2011 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Sommersession 2011 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 14. Juni bis 17. Juni 2011 wiedergegeben.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 6. Juni bis 9. Juni 2011 wiedergegeben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollen in Zukunft einer inhaltlichen Prüfung durch ein Gericht standhalten müssen. Der Nationalrat hat am 16. Juni 2011 seinen Widerstand gegen diese Verschärfung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb aufgegeben.
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Der Ständerat hat am 16. Juni 2011 in der weiteren Beratung der «Too-big-to-fail»-Vorlage am bisherigen Kurs festgehalten: Systemrelevante Grossbanken müssen künftig strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation einhalten.
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Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen sollen in der Forschung geschützt werden. Mit diesem Ziel hat der Ständerat am 15. Juni 2011 das neue Bundesgesetz über die Forschung am Menschen durchberaten und in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
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Bundesräte sind künftig bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrem Amt nicht mehr vor Strafverfolgung geschützt. Der Ständerat ist am 15. Juni 2011 bei den Immunitätsregeln für Regierung und Parlament mit 21 zu 8 Stimmen auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.
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Der Streit um drei Turnstunden ist beendet: Der Ständerat hat seinen Widerstand in der vierten Runde aufgegeben. Er hat den Antrag der Einigungskonferenz am 8. Juni 2011 angenommen und damit akzeptiert, dass der Bund die Mindestzahl der Sportlektionen festlegt. Damit ist das Sportförderungsgesetz unter Dach.
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Private Hausbesitzer müssen auch künftig Schutzräume bauen. Der Ständerat hat am 8. Juni 2011 die letzten Differenzen in der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes stillschweigend ausgeräumt.
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Eine Meier bleibt im Prinzip eine Meier, auch wenn sie einen Müller heiratet. Kinder tragen jenen Ledignamen, den das Paar bei der Heirat bestimmt. Der Ständerat hat am 7. Juni 2011 anders als der Nationalrat das Namensrecht grundlegend revidiert.
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Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen soll in der Schweiz ausdrücklich verboten werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat Änderungen des Strafgesetzbuches gutgeheissen.
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Nach dem Nationalrat hat am 7. Juni 2011 auch der Ständerat die Initiative «6 Wochen Ferien für alle» abgelehnt.
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Gefährdete Zeuginnen und Zeugen sollen in der Schweiz besser geschützt werden. Dazu soll der Bund eine zentrale Zeugenschutzstelle einrichten. Der Ständerat schafft damit die Voraussetzung zur Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens gegen den Menschenhandel.
Jusletter