Jusletter

Rechtsfragen zu BIM in 19 Thesen

  • Autor/Autorin: Martin Beyeler
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Vergaberecht
  • Zitiervorschlag: Martin Beyeler, Rechtsfragen zu BIM in 19 Thesen, in: Jusletter 12. Dezember 2016
Building Information Modeling (BIM) ist eine neue Methode zur Erfassung, Darstellung und Überprüfung von Bauwerken in der Form von digitalen Modellen. BIM kann Planung, Ausführung, Betrieb und Unterhalt von Gebäuden unterstützen und ist dabei viel mehr als ein dreidimensionales Abbild des Bauwerks: Das mit BIM erarbeitete Modell besteht aus zahlreichen Einzelkomponenten, die mit planungs- und baurelevanten Informationen angereichert sind.

BIM bringt Fragen zum Vertrags-, Zivilprozess-, Vergabe- und Baurecht mit sich. Der vorliegende Beitrag spricht diese Fragen an und gibt in der Form von Thesen erste Hinweise auf mögliche Lösungswege.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Eine neue Methode kommt
  • II. Die wichtigsten Begriffe
  • A. BIM
  • 1. BIM-Modelle
  • 2. BIM-Elemente
  • 3. BIM-Daten
  • 4. BIM-Untersuchungen
  • 5. BIM-Verwendungsarten
  • B. «Little BIM» und «big BIM»
  • C. «Closed BIM» und «open BIM»
  • III. Allgemeine Thesen
  • 1. BIM ist legal.
  • 2. BIM ist im Kontext einer Entwicklung zu betrachten, die zu einer Vermählung von Bauwerken und Informatiksystemen führt.
  • 3. BIM bringt neue Risiken mit sich.
  • 4. BIM erhöht die Planungs- und Kostensicherheit – jedenfalls ein Stück weit.
  • IV. Thesen zum Vertragsrecht
  • 5. Es gibt keine feststehende BIM-Projektorganisation.
  • 6. BIM bringt zahlreiche neue und ersetzt einige traditionelle Aufgaben.
  • 7. Ein BIM-Vorhaben erfordert eine vertragliche BIM-Gesamtorganisation.
  • 8. Die Gesamtorganisation erfolgt über zentrale Vertragsdokumente.
  • 9. In den zentralen Vertragsdokumenten sind insbesondere die Ziele, Mittel, Prozesse, Aufgaben und Formen der gewählten BIM-Methode sowie die Nutzungsrechte festzulegen.
  • 10. BIM erfordert keine grundlegende Überarbeitung, aber eine Ergänzung der Ordnungen und Normen des SIA.
  • 11. BIM wirft Vergütungsfragen auf.
  • 12. Mit BIM werden mehr Baumängel zu früheren Zeitpunkten entdeckt.
  • 13. Ein BIM-Modell ist ein zivilprozessuales Beweismittel.
  • V. Thesen zum öffentlichen Vergaberecht
  • 14. Das Vergaberecht steht BIM nicht entgegen.
  • 15. Der Einsatz von BIM-Instrumenten muss transparent und nichtdiskriminierend sein.
  • 16. BIM ist eine Herausforderung für den Grundsatz der Produktneutralität.
  • 17. Ein «Early Contractor Involvement» (ECI) ist nicht ohne weiteres zulässig.
  • VI. Thesen zum öffentlichen Baurecht
  • 18. BIM-Modelle werden viele Behörden interessieren.
  • 19. Ein BIM-Baubewilligungsverfahren kann de lege lata nicht verlangt werden.

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