Kein Anschein von Befangenheit
Sitzgemeinschaft von Versicherungsgericht und Suva
Obwohl das Versicherungsgericht des Kantons Zürich seinen Sitz im gleichen Gebäude in Winterthur hat wie die Kreisagentur der Suva, steht die richterliche Unabhängigkeit der Instanz laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ausser Frage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Gebäude der Suva gehört und dem Versicherungsgericht - zu einem marktüblichen Zins - vermietet wird.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare