Weises Urteil im «Mossad-Prozess»
Weder Freispruch noch unbedingte Freiheitsstrafe
Das Bundesstrafgericht hat den seit Montag auf seiner Anklagebank sitzenden israelischen Geheimdienstagenten, der vor zwei Jahren im bernischen Köniz den Telefonanschluss eines Libanesen mit Schweizer Pass anzuzapfen versucht hatte, zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt und ihn für fünf Jahre des Landes verwiesen.
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