Gültige Richterwahl im Jura
Beschwerde des Chefs des Rechtsdiensts
Die Wahl der fünf Richter der ersten Instanz im Kanton Jura bleibt gültig, nachdem das Bundesgericht auf eine dagegen eingereichte staatsrechtliche Beschwerde des Chefs des kantonalen Rechtsdiensts gar nicht eingetreten ist. Dieser hatte beanstandet, dass das mit der Justizreform von 1998 an Stelle der bisherigen drei Distriktsgerichte neu geschaffene kantonale Gericht erster Instanz seinen Sitz im gleichen Amtsgebäude hat wie das zweitinstanzlich zuständige Kantonsgericht. Diese Konstellation - insbesondere die gemeinsame Benützung von Kaffeebar und Bibliothek - könnte die Unabhängigkeit beider Instanzen beeinträchtigen, machte der Chefbeamte in seiner Beschwerde geltend.
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