Berechnung des Nebenverdienstes
Hockey spielender Kaufmann ohne Arbeit
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat erstmals entschieden, wie im Bereich der Arbeitslosenversicherung der ausserhalb der normalen Arbeitszeit erzielte Verdienstanteil rechnerisch auszuscheiden ist. Konkret zu beurteilen war der Fall eines Angestellten, der in seinem Beruf mit einer Teilzeitstelle von 80 Prozent monatlich Fr. 3470.90 verdiente und daneben als Eishockeyspieler mit einem Zeitaufwand, der 35 Prozent eines Vollpensums entspricht, eine Monatsgage von Fr. 3750.- erzielte. Diesen Betrag gilt es nun gemäss EVG bei der Ermittlung des versicherten Lohns im Verhältnis von 20 zu 35 Prozent zu reduzieren.
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