Die Vermittlungsfähigkeit von Familiennachzügern
Ein arbeitsloser Ausländer, der als Ehegatte im Familiennachzug in die Schweiz gereist ist, gilt laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) als vermittlungsfähig, wenn er auf Grund einer konkreten Auskunft der zuständigen Behörde «mit einer (Ausnahme-)Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit rechnen kann». Die Bundesrichter in Luzern unterstreichen, dass zur Vermittlungsfähigkeit auch die Arbeitsberechtigung gehört, die im Falle von Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung (C) nicht selbstverständlich ist.
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