Jörg Schmid
Bemerkungen zu BGE 126 III 383 ff.
Das Bundesgericht setzt sich in BGE 126 III 383 ff. erstmals mit der Problematik der Verjährung der Forderung auf Gewinnherausgabe nach Art. 423 Abs. 1 OR (unechte Geschäftsführung ohne Auftrag; Geschäftsanmassung) auseinander. Die Frage, ob der Anspruch nach zehn Jahren (Art. 127 OR) verjährt oder ob die deliktsrechtliche bzw. bereicherungsrechtliche relative Verjährungsfrist von einem Jahr (Art. 60 bzw. 67 OR) zur Anwendung kommt, ist in der Literatur kontrovers. Das Bundesgericht spricht sich im diesem leading case für die deliktsrechtliche Einordnung der bösgläubigen Geschäftsführung ohne Auftrag aus. Der Anspruch auf Gewinnherausgabe verjährt somit grundsätzlich nach Art. 60 OR. Der Beitrag setzt sich mit diesem Urteil auseinander und zeigt auf, wann bei einem Anspruch auf Gewinnherausgabe eine längere Verjährungsfrist zur Anwendung kommt.
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François Dessemontet
Sur Internet, il n'y a plus de territorialité comme principe dominant la propriété intellectuelle, car il n'y a plus de territoire. Il convient donc de codifier de nouvelles règles de rattachement, fondées sur la proximité entre les questions juridiques soulevées dans un litige particulier et les systèmes de règles qui définissent l'exclusivité des profits retirés de l'exploitation des actifs intangibles et la responsabilité pour les risques de cette exploitation. La doctrine de la prestation caractéristique est toujours valable. Pour les contrats, le droit applicable sera donc le droit du donneur de licence ou du fournisseur des actifs immatériels, sauf autre choix des parties ou circonstances exceptionnelles. Le même droit vaut pour les actions en restitution des profits et en enrichissement illégitime, par exemple à la suite d'une annulation du contrat. Pour les actes de contrefaçon, le droit applicable sera celui du pays dans lequel le dommage est ressenti, c'est-à-dire le pays dans lequel la société lésée possède son administration centrale ou son siège, ou le pays dans lequel l'auteur ou l'inventeur réside habituellement. Des rattachements subsidiaires sont concevables. Le droit du pays pour lequel la protection est recherchée n'est pas entièrement éliminé, mais il ne régira plus toutes les questions en rapport avec la propriété intellectuelle.
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Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
Eleonore Jacobi
Das Rechtssystem Hong Kongs besteht im Kern aus englischem Rechtsgut, das mit chinesischem Rechtsdenken unterlegt und durchzogen ist. Die Autorin berichtet über einen Gerichtsbesuch anlässlich eines Studienaufenthaltes in Hong Kong und zeigt dabei verschiedene Problemkreise des sich in einem neuen Entwicklungsstadium befindlichen Rechtssystems auf.
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Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- sowie Departementsverordnungen, die im Januar 2001 ganz oder teilweise in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. Die Erlasse der Amtlichen Sammlung sind im Format pdf abgelegt, diejenigen der Systematischen Sammlung im Format html. Da die SR keine Versionenverwaltung kennt, das heisst, jeweils nur das aktuell geltende Recht abrufbar ist, wird auf das Deckblatt verwiesen. Zusätzliche Informationen sind über die Links "Chronologie" und "Änderungen / Aufhebungen" abrufbar. Die Übersicht über die Rechtsetzung des Bundes erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand: 18. Dez. 2000).
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Rechtsgebiete: Publikationen
fel.
EMRK im Kanton Zürich verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirft der Schweiz eine Verletzung des Anspruchs auf ein unparteiliches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht vor (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK). Hintergrund des Falles ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Jahre 1995, bei welchem ein Anwalt als nebenamtlicher Richter mitwirkte, der gegen den Kläger gleichzeitig in einer anderen Angelegenheit die Gegenpartei vertrat.
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Rechtsgebiete: Menschenrechte
fel.
Das Bundesgericht hat ein eigenes Urteil, mit welchem eine Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet worden war, dem Eigentümer eines gestohlenen Luxusautos knapp Fr. 75 000.- zu bezahlen, aufgehoben. Der Dieb des Autos hatte nachträglich gestanden, den Wagen im Auftrag des Besitzers gestohlen zu haben.
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Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
fel.
Revisionsgesuch für den Toten chancenlos
Das Bundesgericht kommt nicht auf seinen Entscheid vom 2. September 1992 zurück, laut welchem der vom Bundesstrafgericht 1979 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilte Swami Omkarananda nicht prozessfähig ist. Gleich hatte zuvor die Justiz des Kantons Zürich entschieden, wo Swami Omkarananda, das einstige Oberhaupt des Winterthurer Divine-Light-Zentrums, im Juni 1988 den damaligen Stabschef der Kantonspolizei Zürich wegen widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung verklagen wollte.
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Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
fel.
Nach wie vor dringender Fluchtverdacht
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Dino Bellasi, der wegen des Verdachts auf Vermögensdelikte in Millionenhöhe in Untersuchungshaft sitzt, auf Grund der nach wie vor bestehenden ernstlichen Fluchtgefahr abgewiesen. Damit wird ein Entscheid des Stellvertreters der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin bestätigt, der eine Haftentlassung Bellasis am 21. November dieses Jahres abgelehnt hatte.
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Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
fel.
Anspruch auf öffentliche Verhandlung
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann ein Gestaltungsplan, der die künftige Bebauung eines Grundstücks detailliert regelt, in zivilrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren Nachbarn eingreifen, so dass dieser im Falle eines Streits Anspruch auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung hat (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention; EMRK).
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Der von der Télévision Suisse Romande (TSR) im März 1997 ausgestrahlten Sendung «L'honneur perdu de la Suisse», die sich mit der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg befasste, fehlte die nötige Objektivität und Transparenz. Dies geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts hervor, welches am 21. November eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der SRG abgewiesen und einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bestätigt hat, die den Verantwortlichen von TSR eine Verletzung der Programmbestimmungen vorgeworfen hatte (NZZ vom 24. 11. 00).
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Rechtsgebiete: Medienrecht
fel.
Einstweilen offen gelassene Frage
Das Bundesgericht lässt die Frage einstweilen offen, ob die Post auch nach der Privatisierung grundsätzlich von Handänderungssteuern befreit bleibt, wie dies Art. 10 des Garantiegesetzes für den Bund und seine Anstalten vorsieht (vgl. BGE 111 Ib 6 E.4). Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden war im Zusammenhang mit einem Grundstückshandel in Davos zum Schluss gelangt, die Rechtsprechung zur Steuerbefreiung der Post sei überholt, seit diese in Teilbereichen zu privaten Anbietern in Konkurrenz steht. Die Steuerbefreiung brächte der privatisierten Post einen Wettbewerbsvorteil, der sich nicht mit dem Verfassungsrecht der Wirtschaftsfreiheit vertrage (Art. 27 Bundesverfassung).
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Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
fel.
Bei Zweifeln darüber, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, hat die Krankenkasse die versicherten Leistungen vorläufig auszurichten. Daraus folgt aus Sicht des Bundesgerichts, dass ein Versicherter auch dann Ansprüche gegen den Krankentaggeldversicherer geltend machen kann, wenn er die Krankheitsursache nicht nachweist. In diesem Fall trifft den Krankenversicherer die Beweispflicht, dass es sich um einen unfallbedingten Schaden und nicht um eine Krankheit handelt. Zudem verliert ein Arbeitnehmer seine Taggeldansprüche nicht ohne weiteres, wenn er ein Arztzeugnis nicht rechtzeitig beigebracht hat.
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Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
fel.
Ein arbeitsloser Ausländer, der als Ehegatte im Familiennachzug in die Schweiz gereist ist, gilt laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) als vermittlungsfähig, wenn er auf Grund einer konkreten Auskunft der zuständigen Behörde «mit einer (Ausnahme-)Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit rechnen kann». Die Bundesrichter in Luzern unterstreichen, dass zur Vermittlungsfähigkeit auch die Arbeitsberechtigung gehört, die im Falle von Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung (C) nicht selbstverständlich ist.
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Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
fel.
Nachdem das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens die neuen Lärmbelastungsgrenzwerte des Bundesrats für gesetzwidrig und damit nicht anwendbar erklärt hat, muss das Schallschutzkonzept neu erarbeitet werden. Damit werden die dagegen gerichteten Beschwerden gegenstandslos.
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Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht