Hans Wiprächtiger
Vortrag, gehalten an der gewerblichen Winterkonferenz vom 14. - 17. Januar 1998 in Klosters, aktualisierte Fassung vom Januar 2001. Die folgenden Ausführungen sind in wesentlichen Teilen den zitierten Werken der Herren Professoren Karl-Ludwig Kunz, Marcel Niggli und Franz Riklin entnommen. Sie (und ebenso andere mehr) haben mir immer wieder geholfen, den Weg zu einem humanen und menschengerechten Strafrecht nicht aus den Augen zu verlieren. Diese unschätzbare Hilfe soll an dieser Stelle mit grosser Dankbarkeit vermerkt sein.
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Rechtsgebiete: Allgemeine Begriffe des Strafrechts
Jurius
Wie die Internationale Handelskammer (ICC) Schweiz letzte Woche mitteilte, hat die Internetkriminalität im letzten Jahr massiv zugenommen. Besonders im Banken-, Versicherungs- und Transportbereich bestehe ein Bedarf nach geeigneten Warninstrumenten und Wiederaufbau des Vertrauens.
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Rechtsgebiete: Strafrecht international
Stephan Wolf
Auf den 1. Januar 2001 ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) in Kraft getreten. Danach besteht für steuerbare Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2000 fällig geworden sind, neu ein Rückerstattungsanspruch der als solche nicht rechtsfähigen Stockwerkeigentümergemeinschaft. Mit der Gesetzesrevision wird die seit dem 1. Januar 1996 geltende Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wonach jeder einzelne Stockwerkeigentümer die Verrechnungssteuer auf seinem Anteil zurückzufordern hatte, aufgehoben.
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Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
Andras Palasthy
Commentaire de l´arrêt ADALATE du 26.10.2000
Le droit européen de la concurrence, tout comme la LCart, soumet les entreprises à deux types de contrôle: le contrôle des modifications structurelles résultant de la croissance externe (contrôle des concentrations) et le contrôle de certains comportements, à savoir l'abus de position dominante et la conclusion d'ententes restrictives de concurrence. L'article commente et met en perspective un arrêt dans lequel le Tribunal de première instance a récemment précisé les contours de la notion d'entente en droit communautaire, en l'opposant à celle de comportement unilatéral. Il est constant que la notion d'entente est large puisqu'elle saisit non seulement les accords avec ou sans force obligatoire, mais également les pratiques concertées ainsi que les décisions d'associations d'entreprises. Le point commun à ces differents états de fait est l'élément de collusion entre deux ou plusieurs entreprises: des comportements purement unilatéraux ne sauraient être constitutifs d'une entente. L'arrêt ADALATE illustre la difficulté de qualifier certains comportements d'entreprises qui, bien qu'apparement unilatéraux, semblent également s'insérer dans des relations contractuelles existantes.
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Rechtsgebiete: Europäisches Wirtschaftsrecht
Nadja Braun Binder
Publikation Anwaltsrevue 11-12/2000
Das Internet nimmt als Arbeitsinstrument für Juristen ständig an Bedeutung zu. Nicht zuletzt die Tatsache, dass einzelne juristische Zeitschriften und Textbeiträge lediglich über dieses Medium zugänglich sind, macht die Auseinandersetzung mit einer effizienten Arbeitsweise mit Texten aus dem Internet notwendig. Dazu gehört eine einheitliche, übersichtliche Zitierweise. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Quellen aus dem Internet zitiert werden sollen.
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Rechtsgebiete: Rechtsinformatik
Thomas Fuster
Das Bundesgericht pfeift den Beirat zurück
Der Beirat der hoch verschuldeten Munizipalgemeinde Leukerbad hat ungerechtfertigt in die Gläubigerrechte eingegriffen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts, das sich erstmals zum Bundesgesetz über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden äusserte, überschritt der Zwangsverwalter seine Kompetenzen, als er im Januar vergangenen Jahres die Forderungen der Gläubiger für fällig erklärte und einen Zinsstopp verfügte.
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fel.
Kunstwerke, die in einer temporären Ausstellung gezeigt werden, dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichts in dem dazugehörigen Katalog abgebildet werden, ohne dass dafür Urheberrechte abgegolten werden müssen.
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Rechtsgebiete: Urheberrecht
fel.
Schriftliche Urteilsbegründung im «Fall Jagmetti»
Die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibt laut der schriftlichen Urteilsbegründung im «Fall Jagmetti» grundsätzlich strafbar. Eine grosszügigere Gesetzesauslegung im Lichte der Meinungsäusserungsfreiheit lehnt der bundesgerichtliche Kassationshof in Strafsachen als unzulässig ab.
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Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
fel.
Löst ein Arbeitnehmer durch eine Kündigung seine vorzeitige Pensionierung aus, so kann er nicht ohne weiteres Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Vielmehr werden ihm laut einem einstimmig gefällten neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nur die nach der vorzeitigen Pensionierung zurückgelegten Beitragszeiten angerechnet, wie dies Art. 12 Abs. 1 der Arbeitslosenversicherungsverordnung als Regel vorsieht. Dadurch sollen Personen in festem Anstellungsverhältnis davon abgehalten werden, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, um neben den vorzeitigen Leistungen der Pensionskasse auch noch Arbeitslosenentschädigung zu erhalten.
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Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung