Jusletter

Nach Genfer Zeitungsfusion

«S. A. du Journal de Genève . . .» entspricht historischer Wahrheit

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Handelsregister
  • Zitiervorschlag: fel., Nach Genfer Zeitungsfusion, in: Jusletter 26. Februar 2001
Der Verleger der einstigen Westschweizer Tageszeitung «Journal de Genève», die sich 1998 mit dem Blatt «Nouveau Quotidien» zum heutigen «Le Temps» zusammenschloss, braucht den Gesellschaftsnamen im Handelsregister nicht zu ändern. Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Aktionärs abgewiesen, der darauf bestand, dass die Bezeichnung «S. A. du Journal de Genève et de la Gazette de Lausanne» den mit der Fusion eingetretenen Veränderungen angepasst werde.

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