Jusletter

Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit - ein erster Überblick

  • Autor/Autorin: Felix Schöbi
  • Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
  • Zitiervorschlag: Felix Schöbi, Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit - ein erster Überblick, in: Jusletter 26. März 2001
Am 23. März 2001 hat das Parlament einem neuen Konsumkreditgesetz zugestimmt. Dieses tritt an die Stelle des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1993 (SR 221.214.1) und ersetzt die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Abzahlungsvertrag (Art. 226a ff. OR). Das neue Konsumkreditgesetz begreift sich als abschliessende Regelung (Art. 38). Damit verlieren die Kantone das Recht, eigene Konsumkreditgesetze zu erlassen. Betroffen davon sind vor allem die Kantone Bern, Basel-Stadt und Basel-Land, aber auch das Interkantonale Konkordat vom 8. Oktober 1957 über Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen (SR 221.121.1) verliert seine raison d´être.

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