Bernhard Berger
This article deals with the question whether legislation as to resale rights for fine artists should be introduced. Economic and policy reasons show that works of art should not be treated differently from other market commodities. In addition, also problems related to administration/collection of royalties and conflict of laws issues lead to the conclusion that introduction of an artists` right to share in proceeds of resales should be opposed.*
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Rechtsgebiete: Urheberrecht
Carl Baudenbacher
Das geltende Kartellgesetz verfolgt in seinen materiellrechtlichen Vorschriften das Ziel, den Wettbewerb als Institution vor Beschränkungen durch private und öffentliche Unternehmen zu schützen. Die Kompetenzen der Wettbewerbskommission sind jedoch darauf beschränkt, zunächst per Verfügung die Massnahmen anzuordnen, welche die Unternehmen künftig zu unterlassen bzw. zu ergreifen haben. Bussgelder können erst verhängt werden, wenn gegen eine solche Verfügung verstossen wird. Ausländische Kommentatoren bezeichnen das schweizerische Recht insoweit als Lachnummer. Hinzu kommt, dass Schadenersatzklagen anderer Unternehmen gegen Kartellsünder bislang kaum üblich waren.
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Rechtsgebiete: Kartellrecht
Felix Schöbi
Am 23. März 2001 hat das Parlament einem neuen Konsumkreditgesetz zugestimmt. Dieses tritt an die Stelle des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1993 (SR 221.214.1) und ersetzt die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Abzahlungsvertrag (Art. 226a ff. OR). Das neue Konsumkreditgesetz begreift sich als abschliessende Regelung (Art. 38). Damit verlieren die Kantone das Recht, eigene Konsumkreditgesetze zu erlassen. Betroffen davon sind vor allem die Kantone Bern, Basel-Stadt und Basel-Land, aber auch das Interkantonale Konkordat vom 8. Oktober 1957 über Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Zinswesen (SR 221.121.1) verliert seine raison d´être.
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Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
Jürg Herren
Vorlage ohne Gegenstimmen gutgeheissen
Der Nationalrat befasste sich am 14. März 2001 in Lugano mit dem neuen Designgesetz und dem Bundesbeschluss über die Genfer Akte zum Haager Musterschutz-Abkommen. Beide Vorlagen wurden von der Grossen Kammer ohne Gegenstimme angenommen.
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Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
Daniel Kunz
Laut einem neulich publizierten Entscheid des Zürcher Verwaltungsgericht vom 24. August 2000 (ZBl 2001 97 ff.) ist die Übertragung des Spitexdienstes an eine private Organisation nicht als öffentliche Beschaffung zu betrachten und unterliegt damit nicht den Submissionsbestimmungen. Dieser Entscheid macht deutlich, dass zur Frage, was unter einer öffentlichen Beschaffung zu verstehen ist, in der Schweiz eine kontroverse Praxis herrscht.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
fel.
Beruflicher Wiedereinstieg zumutbar
Das Bundesgericht hat die Berufung einer heute 45-jährigen Frau abgewiesen, die Anspruch auf eine unbefristete Scheidungsrente in Höhe von 5340 Fr. erhob. Bestätigt wurde damit ein kantonales Scheidungsurteil, in dem der Frau eine auf vier Jahre befristete Rente von 2500 Fr. im ersten Jahr, von 1000 Fr. im zweiten und dritten Jahr und von 800 Fr. im letzten Jahr zugesprochen wurde.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
fel.
Kurzes Parkieren ist auch in Mailand nicht grob fahrlässig
Wer eine Diebstahlversicherung abschliesst, ist bei der Benutzung der versicherten Sache grundsätzlich nicht zu besonderer Vorsicht verpflichtet. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts im Streit um die Versicherungsleistungen für eine Luxuslimousine hervor, welche in Mailand gestohlen worden war. Die kantonalen Richter hatten der Versicherungsgesellschaft wegen grober Fahrlässigkeit eine Reduktion ihrer Leistungen um 75 Prozent zugestanden, doch wurde dieser Entscheid jetzt in Lausanne aufgehoben.
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Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
fel.
Wer seine Check- oder Kreditkarte zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen einsetzt, obwohl er nicht zahlen will oder nicht zahlen kann, wird grundsätzlich wegen Kartenmissbrauchs und nicht wegen Betrugs bestraft (vgl. BGE 122 IV 149).
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
fel.
Des Kaisers Bart im Uferwasser
Das Bundesgericht hat im Streit um den Grenzverlauf einer Uferparzelle in der Genfer Gemeinde Anières auf eine Beschwerde des Kantons Genf hin ein Urteil der kantonalen Cour de Justice als willkürlich aufgehoben. Der Entscheid in Lausanne fiel einstimmig, doch lässt sich auf Grund der öffentlichen Urteilsberatung noch nicht mit Sicherheit ausmachen, worauf genau der Vorwurf der Willkür in der schriftlichen Urteilsbegründung abgestützt werden wird.
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fel.
Streit um Nutzung anonymer Bäche
Eine im vorletzten Jahrhundert erteilte Wasserrechtskonzession, deren zeitliche Dauer nicht geregelt ist, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nachträglich befristet werden. Um welches Unternehmen es geht, ist nicht bekannt, da im vollständig anonymisierten Urteil lediglich vom «B.-Bach und C.-Bach bei Y.» die Rede ist. Einzig aus dem Umstand, dass die St. Galler Regierung Konzessionsbehörde ist, lässt sich einigermassen zuverlässig schliessen, in welchem Kanton die beiden Gewässer fliessen.
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Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
fel.
Unzulängliche Bankenaufsicht?
Der Bund muss den beim Konkurs der Häberle Invest & Treuhand AG (HIT AG) in Luzern finanziell zu Schaden gekommenen Anlegern im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) keinen Schadenersatz leisten. Dies entschied das Bundesgericht und wies in einem Pilotverfahren die Forderungen von drei der vorwiegend aus dem Osten Deutschlands stammenden Gläubiger ab. Insgesamt beträgt der geltend gemachte Schaden über 19 Mio. Fr. bei einer Konkursdividende von maximal 5%.
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Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht
fel.
Fristauslegung der Regierung Verstoss gegen Treu und Glauben
Der Luzerner Regierungsrat durfte die Gemeindebeschwerde nicht für verspätet erklären, mit der sich fünf Betroffene dagegen wehren wollten, dass ihnen in der Gemeinde Emmen mit Volksentscheid vom 12. März 2000 die Einbürgerung verweigert wurde. Das hat das Bundesgericht entschieden und eine staatsrechtliche Beschwerde der Ausländer einstimmig gutgeheissen. Allerdings wird die Kantonsregierung im Urteil aus Lausanne nicht angewiesen, auf die Gemeindebeschwerden einzutreten. Sofern andere sogenannte Sachurteilsvoraussetzungen fehlen, stünde es dem Regierungsrat ausdrücklich «frei, erneut einen Nichteintretensentscheid zu fällen».
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Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot