Thomas Koller
Ein Beispiel für einen Wertungswiderspruch zwischen Familienrecht und Sozialversicherungsrecht
Bei der Festsetzung der AHV/IV/EO-Beiträge nicht erwerbstätiger Personen werden gemäss langjähriger Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch das Vermögen und Renteneinkommen minderjähriger Kinder mitberücksichtigt. Diese Praxis steht seit dem Inkrafttreten des revidierten Kindesrechts am 1.1.1978 indessen in einem klaren Wertungswiderspruch zum Zivilrecht und sollte daher geändert werden.
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fel.
Das Bundesamt für Gesundheit hat es laut einem Urteil des Bundesgerichts zu Recht untersagt, den «Aura-Balance-Akku» mit Heilanpreisungen in den Verkehr zu bringen. Dem rund drei Millimeter dicken Gerät von der Grösse eines A4-Blattes wird zugeschrieben, dank «Phi-Lambda-Technology» über unerschöpfliche Bioenergie zu verfügen und damit verschiedenste Leiden lindern oder heilen zu können. Laut dem Urteil aus Lausanne ist der «Aura-Balance-Akku» ein medizinisch-technischer Gegenstand, für den nachgewiesen werden muss, dass er den grundlegenden Anforderungen der Medizinalprodukteverordnung genügt (Art. 3 lit. a und Art. 9 Abs. 1).
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Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
fel.
Beschwerde der Gemeinde Wetzikon teilweise gutgeheissen
Die Grenze der Moorlandschaft in Robenhausen-Wetzikon verläuft so, wie sie die kantonale Baudirektion in Anlehnung an die Vorgaben im Bundesinventar gezogen hat, und nicht so, wie sie das kantonale Verwaltungsgericht auf Beschwerde von WWF und Zürcher Vogelschutz hin ausgeweitet hatte. Das Bundesgericht hat Verwaltungsgerichtsbeschwerden von Grundeigentümern und der Gemeinde Wetzikon in diesem Punkt gutgeheissen. Nicht eingetreten ist das Gericht auf die Sache, soweit es um die umstrittenen Moorpufferzonen geht.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Einzig Kosten und Entschädigung neu geregelt
Das Bundesgericht lehnt es ab, ein im Zusammenhang der sogenannten Fichenaffäre gefälltes Urteil in der Sache zu revidieren, obwohl der Gerichtshof für Menschenrechte der Schweiz wegen dieses Verfahrens eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre vorgeworfen hatte (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention).
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Rechtsgebiete: Menschenrechte
fel.
Übertriebene Eile im Streit um die «letzte Meile»
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat im Streit um den Wettbewerb auf der «letzten Meile» mit der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen zugunsten von Diax (heute TDC Switzerland AG) den Verfahrensausgang weitgehend vorweggenommen und sich «kaum mehr einen Spielraum für den Entscheid in der Sache gelassen». Diesen Vorwurf erhebt das Bundesgericht in der schriftlichen Begründung seines Urteils, mit welchem am 13. März 2001 auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Swisscom hin die vorsorglich verfügte Marktöffnung für Diax zurückgenommen wurde.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Nathalie Tissot
Cet ouvrage illustre quelques aspects de la problématique juridique liée à l´essor d´Internet. Le droit des nouvelles technologies de l´information et de la communication ne représente pas une nouvelle branche juridique autonome, mais relève des différentes disciplines traditionnelles qui sont toutes concernées par le réseau des réseaux. Internet constitue ainsi le dénominateur commun suscitant une approche juridique globale d´un nouveau développement de notre société. Les quelques contributions réunies dans le présent volume sont le reflet de cette diversité.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht