Urs R. Behnisch /
Roger M. Cadosch
Eine Bemerkung zu einem neuen Entscheid des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat am 1. November 2000 einen bemerkenswerten Entscheid zur Verbindlichkeit von vorgängigen Auskünften einer Steuerbehörde gefällt. Der Entscheid gibt Anlass dazu, die Bedeutung von Auskünften einer Steuerbehörde in Erinnerung zu rufen.
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Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
Bernhard Rütsche /
Mike Schüpbach
Ein kürzlich publizierter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts wirft prinzipielle Fragen zur gesetzlichen Grundlage und zu Grundrechtskollisionen bei Benutzung öffentlicher Sachen auf. Das Verwaltungsgericht schützte die in einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch enthaltene Auflage, auf einem für eine Kundgebung bestimmten Plakat mit dem Text "Europa dein Weg zur Hölle ist: Porno Brutalo Drogen Abtreibung und Homosexualität" den Ausdruck "Homosexualität" zu streichen. Diese Auflage kommt nach Auffassung der Autoren einer eigentlichen Vorzensur gleich, welche das Gericht mit dem Schutz des Diskriminierungsverbots wegen der Lebensform sowie der allgemein grösseren Einschränkungsmöglichkeit der Meinungsfreiheit auf öffentlichem Grund rechtfertigte. Die Autoren des vorliegenden Beitrags erachten den Entscheid sowohl in seiner Begründung als auch im Ergebnis als äusserst fragwürdig.
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Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
Jurius
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat letzte Woche mit der Verabschiedung einer Verordnung über DNA-Analysen im Strafverfahren den Rahmen für die Zulässigkeit der Erstellung und Behandlung von DNA-Profilen in Strafverfahren und den dabei zu garantierenden Schutz der Persönlichkeit abgesteckt.
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Rechtsgebiete: Strafrecht
Jurius
Wie aus dem kürzlich publizierten Tätigkeitsbericht 2000 der Schweizerischen Lauterkeitskommission hervorgeht, hatte diese im letzten Jahr 365 Anfragen zu beantworten. Dies sind 15 weniger als 1999. 57 Fälle – insbesondere Verstösse gegen das Lotterierecht und Vergehen gegen die Vorschriften über die Firmengebrauchspflicht - führten zur Beanzeigung. Beschwerden wurden 196 eingereicht. Verabschiedet wurden im Jahre 2000 auch Richtlinien und Erläuterungen über die Durchführung und Kommunikation von Tests. Die Kommission, die von der Aargauer Rechtsanwältin Doris Leuthard präsidiert wird, setzt sich paritätisch aus Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffenden und Werbern zusammen. Sie soll unlautere Sachverhalte feststellen und dient damit vor allem auch dem Konsumentenschutz. Nachfolgend wird der Tätigkeitsbericht leicht gekürzt wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Lauterkeitsrecht
Jurius
Letzte Woche untersagte ein US-Gericht in Indiana einem amerikanischen Internet-Unternehmen, die am 16. Mai 2001 geplante Hinrichtung des Oklahoma-City-Attentäters Timothy McVeigh im Internet zu übertragen. Bei dem Bombenanschlag auf das Bundesgebäude in Oklahoma City waren 168 Menschen ums Leben gekommen. Nach der Entscheidung wurde angekündigt, es werde Berufung eingelegt.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
Jurius
Ab heute, 23. April 2001, sind ca. 60-70% der seit 1. Januar 2000 ergangenen Urteile des Bundesgerichts auf der Internetseite http://www.bger.ch mit Namensnennung der mitwirkenden Bundesrichter abrufbar. Im übrigen sind die Urteile zwecks Wahrung der Privatsphäre der Parteien anonymisiert. Die Urteile werden jeweils nach Ablauf der Sperrfrist für die Medien aufgeschaltet.
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Rechtsgebiete: Publikationen
Franz Zeller
Die 1907 gegründete Securitas AG Schweizerische Bewachungsgesellschaft hat sich in einem Firmen- und Markenrechtsstreit gegen die Swiss Securicall AG weitgehend durchgesetzt. Das Bundesgericht hat der 1996 ins Handelsregister eingetragenen Securicall AG die Änderung ihres Firmennamens befohlen. Zudem wird ihr verboten, vier im Januar 1997 hinterlegte Wortmarken zur Bezeichnung von Alarmanlagen und anderen Dienstleistungen im Alarmwesen zu verwenden.
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Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
fel.
Maximale Dauer der Ausschaffungshaft
Bei der Berechnung der maximal zulässigen Dauer der Ausschaffungshaft ist nach Auffassung des Bundesgerichts nicht vom Zeitpunkt der formellen Haftanordnung auszugehen, sondern vom Moment der tatsächlichen Festnahme. Ausschaffungshaft darf für höchstens drei Monate angeordnet werden, wobei eine Verlängerung um maximal sechs Monate möglich ist (Art. 13b Abs. 2 Ausländergesetz).
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Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
fel.
Administrativgutachter ohne Ermahnung
Ein von der Unfallversicherung für das Administrativverfahren bestellter Gutachter braucht laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nicht auf die Pflicht zur Wahrheit und Unparteilichkeit aufmerksam gemacht zu werden, wie dies das Bundeszivilprozessgesetz für gerichtliche Gutachter vorsieht.
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Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
Franz Zeller
Wer aus einer Geiselnahme stammendes Lösegeld versteckt, ist gemäss einem bundesgerichtlichen Grundsatzurteil (auch) als Hehler zu bestrafen. Der Tatbestand der Hehlerei (Art. 160 StGB) setzt voraus, dass ein anderer die verheimlichte Sache «durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat». Als strafbare Vortat kommt nach dem einstimmigen Urteil des Kassationshofs nicht nur ein Delikt in Betracht, das im Strafgesetzbuch unter dem Titel «Strafbare Handlungen gegen das Vermögen» eingereiht ist.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
Franz Zeller
Der Anschluss einer ausserhalb der Bauzone gelegenen Liegenschaft an das öffentliche Elektrizitätsnetz bedarf keiner raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung. Nach einem neuen Bundesgerichtsentscheid richtet sich das Bewilligungsverfahren ganz nach den Vorschriften des eidgenössischen Elektrizitätsrechts. Im Rahmen der Genehmigung der elektrischen Anlagen ist zu berücksichtigen, ob sie inner- oder ausserhalb des kommunalen Baugebietes zu liegen kommen.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
Franz Zeller
Das Bundesgericht hat es abgelehnt, fixe Regeln über Zahl und Inhalt der Verwarnung(en) aufzustellen, die einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorausgehen müssen. Angesichts der Unterschiedlichkeit jedes einzelnen Falles könne es kein absolut geltendes Kriterium geben. Massgebend seien beispielsweise die Art, Schwere, Häufigkeit oder Dauer der dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Verfehlungen, aber auch seine Reaktion auf allfällige Verwarnungen des Arbeitgebers. Der kantonalen Ziviljustiz bleibe ein erheblicher Ermessensspielraum.
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Rechtsgebiete: Arbeitsrecht