Franz Kummer /
Damien Conus
Une des difficultés d´un travail juridique à l´aide du WWW réside dans la maîtrise du flux d´informations et dans le filtrage des données pertinentes pour le ou la juriste. L´article suivant fournit de précieuses indications pour une recherche rapide et pleine de succès des informations juridiques désirées.
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Rechtsgebiete: Rechtsinformatik
Jurius
The World Intellectual Property Organization (WIPO) has issued its final report on the second process regarding domain name policies. The Second WIPO Internet Domain Name Process was initiated at the request of the Member States of WIPO. It follows the first such WIPO Process, which investigated the interface between trademarks and Internet domain names, and recommended the establishment of a uniform dispute-resolution procedure to deal with disputes concerning the bad faith registration and use of trademarks as domain names, or “cybersquatting.”
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Rechtsgebiete: Domain-Namen
fel.
Das Bundesgericht hält die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) dazu an, ihre Verfügungen künftig in einer helvetischen Amtssprache zu verfassen und dafür nicht mehr die englische Sprache zu verwenden.
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Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
Jurius
Letzte Woche wurde die Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege im Bundesblatt publiziert. Der Bundesrat beantragt darin dem Parlament, den Entwürfen für das Bundesgerichtsgesetz, das Strafgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtsgesetz und den Bundesbeschluss über das Inkrafttreten der Justizreform zuzustimmen. Mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege werden Organisation und Verfahren des Bundesgerichts, seine Vorinstanzen sowie die Rechtsmittel, die an das oberste Gericht führen, umfassend neu geregelt. Ziel der Vorlage ist eine wirksame und nachhaltige Entlastung des heute stark überlasteten Bundesgerichts und damit die Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit, aber auch die Verbesserung des Rechtsschutzes in gewissen Bereichen sowie die Vereinfachung der Verfahren und Rechtswege.
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Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
Jurius
Letzte Woche wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz eröffnet. Eines der Ziele des Revisionsentwurfs besteht darin, für grössere Transparenz zu sorgen, dies vor allem bei der automatisierten Datenbearbeitung und im Internet. Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane soll die Voraussetzung der formellgesetzlichen Grundlage gelockert werden. Vorgesehen ist unter anderem auch, die Meldepflicht bei einer Bekanntgabe von Daten ins Ausland abzuschaffen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Dezember 2001.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Jurius
Kürzlich erliess der Universitätsrat Luzern die definitive Fassung der Studien- und Prüfungsordnung für die neu gegründete juristische Fakultät an der Universität Luzern. Danach kann das Rechtsstudium in Luzern nach sechs Semestern mit dem „Bachelor der Rechtswissenschaft“, nach neun Semestern mit dem „Master der Rechtswissenschaft“ abgeschlossen werden. Mit dem „Master der Rechtswissenschaft“ wird gleichzeitig das Lizentiat erteilt. Der im Entwurf der Studien- und Prüfungsordnung noch vorgesehene Titel „LL.M.“ wurde in der definitiven Fassung gestrichen.
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Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
fel.
Verweigerte Bewilligung für Vergnügungszentrum in Adliswil
Das Bundesgericht hat die Verweigerung der Bewilligung für ein Kino- und Einkaufszentrum im Grüt-Areal in Adliswil durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich als nicht willkürlich bestätigt. Eine dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde der Mövenpick Dienstleistungs AG wurde als Verwaltungsgerichtsbeschwerde entgegengenommen und mit vier gegen eine Stimme abgewiesen.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Weiterhin Grund für Haftungsreduktion
Die Haftung des Halters eines Motorfahrzeugs gegenüber dem verunfallten Lenker kann nach wie vor reduziert werden, wenn er sein Gefährt aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt hat. Daran ändert laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts der Umstand nichts, dass der Reduktionsgrund der Gefälligkeit seit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes von 1975 nicht mehr ausdrücklich vorgesehen ist.
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Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
fel.
Vortritt für die Fahrzeuge auf der linken Spur
Der Linksvortritt gilt nicht nur innerhalb eines Verkehrskreisels und zwischen mehreren darein mündenden Strassen, sondern laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auch auf einer mehrspurigen Strasse, die in einen Kreisel mündet. Das Problem des Vortritts stellt sich freilich nicht, wenn es innerhalb des Kreisels genau gleich viele Spuren gibt wie auf der einmündenden Strasse. In diesem Fall sind die Fahrzeuglenker an ihre Vorselektion gebunden und müssen innerhalb des Kreisels auf der gleichen (linken, rechten oder mittleren) Spur weiterfahren.
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Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
fel.
Urteilsbegründung ohne Überraschungen
Die nunmehr veröffentlichte schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichts im Streit um die Rechte an den von der einstigen Tege AG vertriebenen Pommes-Frites-Automaten enthält kaum Neues zum Patentstreit selber (vgl. NZZ vom 9. 6. 01).
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Rechtsgebiete: Patentrecht
fel.
Keine Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz
Sogenannte Drogenpilze fallen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wohl aber unter das Lebensmittelgesetz. Wer daher Pilze in Verkehr bringt, die die Gesundheit gefährden können und nicht in der Pilzverordnung als Speisepilze aufgelistet sind, kann deswegen bestraft werden. Bestätigt wurde in Lausanne eine Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren für einen Drogenhändler, dem nicht nur qualifizierte Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen werden, sondern im Zusammenhang mit dem Verkauf von psilocybin- und psilocinhaltigen Pilzen auch eine Verletzung des Lebensmittelgesetzes.
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Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- sowie Departementsverordnungen, die im September 2001 ganz oder teilweise in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. Die Erlasse der Amtlichen Sammlung sind im Format pdf abgelegt, diejenigen der Systematischen Sammlung im Format html. Da die SR keine Versionenverwaltung kennt, das heisst, jeweils nur das aktuell geltende Recht abrufbar ist, wird auf das Deckblatt verwiesen. Zusätzliche Informationen sind über die Links "Chronologie" und "Änderungen / Aufhebungen" abrufbar. Stand: 5. September 2001
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Rechtsgebiete: Publikationen