«Wochenendehen» gemeinsam besteuern
Getrennte Wohnsitze bedeuten nicht getrennte Ehe
Ehegatten werden nur dann getrennt besteuert, wenn sie gestützt auf Art. 23 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) je einen eigenen Wohnsitz begründet haben, nicht gemeinschaftlich über die finanziellen Mittel verfügen und die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare