Jusletter

Das Flugticket - ein besonderer «Fahrschein»

Keine spezielle Regelung für den Luftbeförderungsvertrag

  • Autor/Autorin: Regula Dettling-Ott
  • Rechtsgebiete: Innominatkontrakte
  • Zitiervorschlag: Regula Dettling-Ott, Das Flugticket - ein besonderer «Fahrschein», in: Jusletter 29. Oktober 2001
Wer mit einer Fluggesellschaft reist, hat mit ihr einen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Der Flugschein (Ticket) belegt, was der Passagier und die Fluggesellschaft vereinbart haben: die Beförderung von Passagier und Gepäck auf einer bestimmten Strecke zu einem definierten Preis. Eine spezifische Regelung des Luftbeförderungsvertrags kennt das schweizerische Recht nicht. Es gelten deshalb Regeln ähnlicher Vertragstypen. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte eines Beförderungsvertrags.

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