Die Beweisregelung im Versicherungsfall
Wer gegenüber einer Versicherung Ansprüche erhebt, hat den Nachweis zu erbringen, dass der Versicherungsfall, für den die Versicherung zahlen soll, auch tatsächlich eingetreten ist. Ein Urteil des Bundesgerichts zeigt indes auf, dass nicht immer ein strikter Beweis erforderlich ist.
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