Friederich unter dringendem Tatverdacht
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: fel., Friederich unter dringendem Tatverdacht, in: Jusletter 5. August 2002
Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat die von ihr akzeptierte Verlängerung der Untersuchungshaft für Peter Friederich (NZZ vom 24. 7. 02) schriftlich begründet. Der Schweizer Botschafter in Luxemburg war am 8. Juli wegen Verdachts der Geldwäscherei (Artikel 305 bis des Strafgesetzbuchs) festgenommen worden.