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Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften

Bedingte Gefängnisstrafen für die Eltern von Kuvet

Barblina Töndury
Rechtsgebiete:

Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Zitiervorschlag: Barblina Töndury, Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften, in: Jusletter 9. September 2002

Die Eltern des im Mai 2000 während einiger Tage entführten Knaben Kuvet haben sich am Donnerstag vor der 7. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich wegen mangelnder Sorgfalt in Finanzgeschäften und weiterer Delikte verantworten müssen. Das Ehepaar bot als Inhaber einer grösseren albanischen Reisebürokette in den Reisebüros neben Flugtickets auch Geldtransfers in den Balkan an gegen eine Kommission von 3 bis 5 Prozent. In den Jahren 1996 bis 2000 wurden Beträge von jeweils einigen hundert bis mehreren tausend Franken transferiert, jährlich insgesamt bis zu zweistellige Millionenbeträge.


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