Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge
Rechtsgebiete:
Berufliche Vorsorge
Zitiervorschlag: Jurius, Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge, in: Jusletter 4. November 2002
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Der Koordinationsabzug wird von 24´720 Franken auf 25´320 Franken erhöht. Auch der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird nach oben angepasst. Diese Änderungen werden parallel zur Erhöhung der minimalen AHV-Altersrente vorgenommen.
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