Jusletter

Rechnung bezahlen trotz «auffälligen Gebührensprungs»

Urteil (23 U 103/01) des OLG Frankfurt am Main von 27. Nov. 2002

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rechnung bezahlen trotz «auffälligen Gebührensprungs», in: Jusletter 10. Februar 2003
Gemäss Urteil (23 U 103/01) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Nov. 2002 muss ein Telefoniekunde – so er die Richtigkeit einer Gebührenrechnung bestreitet – «im Einzelnen vortragen, welche konkreten Gespräche z.B. aus Gründen der Abwesenheit nicht geführt worden sind». Die Zusammenfassung des Urteils sowie einige Auszüge werden im Folgenden wiedergegeben.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.