Kein Markenschutz für «Masterpiece»
Begriff des sprachlichen Gemeinguts
Die Bezeichnung «Masterpiece» gehört zum sprachlichen Gemeingut und kann daher als Marke nicht geschützt werden (Art. 2 lit. a Markenschutzgesetz), wie sich aus einem Urteil des Bundesgerichts ergibt, das gleich lautende Entscheide des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum und der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum bestätigt hat.
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