Jusletter

Neues Sozialhilfegesetz

Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht, Bund und Kantone
  • Zitiervorschlag: fel., Neues Sozialhilfegesetz, in: Jusletter 24. März 2003
Die von der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Zürich gegen die beschlossene Revision des Zürcher Sozialhilfegesetzes beim Bundesgericht eingereichte Beschwerde erhält keine aufschiebende Wirkung. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Verfügung des Präsidenten der zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung hervor.

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