Neues Sozialhilfegesetz
Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung
Die von der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Zürich gegen die beschlossene Revision des Zürcher Sozialhilfegesetzes beim Bundesgericht eingereichte Beschwerde erhält keine aufschiebende Wirkung. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Verfügung des Präsidenten der zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung hervor.
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