Ermittlungsverfahren wegen Terrorismusverdachts
Je 1000 Franken Genugtuung sind genug
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft muss einem Ehepaar, gegen das wegen Terrorismusverdachts ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und später ergebnislos wieder eingestellt worden war, eine Summe von 2800 Franken bezahlen. Das entschied das Bundesgericht, bei dem das Paar eine Entschädigung von 5000 Franken und Schmerzensgelder im Gesamtbetrag von 20´000 Franken eingefordert hatte.
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