Keine öffentliche Beratungen mehr?
Rechtskommission gegen Transparenz am Bundesgericht
Es ist eine Besonderheit der helvetischen Justiz, dass das oberste Gericht einen Teil seiner Urteile öffentlich diskutiert und ebenso öffentlich darüber abstimmt. Das Gesetz verlangt dieses Vorgehen für Entscheide, die nicht einstimmig zustande kommen, damit Meinungsverschiedenheiten ausdiskutiert und nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare