Voraussetzungen zur Übernahme der AGB beim Online-Vertragsabschluss
Urteil (16 O 416/02) des LG Essen vom 13. Februar 2003
Das Landgericht Essen führt mit Urteil (16 O 416/02) vom 13. Feb. 2003 sinngemäss u.a. Folgendes aus: Bei Vertragsabschluss im Internet werden die AGB des anbietenden Unternehmens u.a. dann Vertragsinhalt, wenn oberhalb der Bestell-Schaltfläche durch einen Hinweis klargestellt ist, dass durch den Klick auf die Bestell-Schaltfläche die AGB akzeptiert werden. Die Beklagte (das anbietende Unternehmen) habe zudem durch «Links auf der Internetseite die Möglichkeit geschaffen, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen». Weiter sei die Erklärung «wir werden Ihre Bestellung an folgende Adresse liefern:» nicht als Angebotsannahme auszulegen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang der Erklärung deutlich werde, dass lediglich eine Auftragsbestätigung erfolgen sollte.
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